Bei der turnusmäßigen Renovierungsarbeit(in Mietwohnungen)werden an einer Stelle Wasserflecken an der Dachschräge des Badezimmers festgestellt.Der Dachdecker stellte fest, dass der Schaden von einem defekten Lüftungsrohr im Dach herrührt wodurch sich unter der Plane wohl schon über einen längeren Zeitpunkt Schwitzwasser gesammelt hatte.
Nun wird das gesammte Bad renoviert und dem Vermieter die anteiligen Kosten für die betroffene Wand u. 5 Arbeitsstunden a`15€ in Rechnung gestellt.
Der Vermieter hat nun aber angeboten nur die vollen Materialkosten zu übernehmen ohne die Arbeitstunden, was demnach wesentlich weniger Geld wäre!
Was muß ein Vermieter nun erstatten,und wenn ja, wie hoch kann man die geleisteten Arbeitsstunden ansetzen?