Welche Sachschäden in möbilierte Wohnung muss Mieter übernehmen?

Ein Mieter wohnte gut 2 Jahre in einer vollmöbilierten Wohnung, die ohne Mängel übergeben wurde.
Verschiedene Schäden sind nun bei Auszug festgestellt:
1.   Spüle aus cremweissem Kunststoff ist extrem eingedunkelt! (nur mit Mühe wieder            sauber)

2.   Fliesenfugen sind extrem verdreckt!

3.   Mehrere Fliesen im Bad auf dem Boden sind defekt ( da wurde die Waschmaschine  nach vorne gezogen, damit es nicht gesehen wird)

4.   Die Dose vom Kabelanschluss wurde so rausgerissen, dass ein Anschluss erst nach               Dosenwechsel möglich war.

5.   Duschschlauch ist auch abgerissen ( wurde jetzt erst gemeldet und Vermieter hat es         noch  nicht gesehen)

  1.   Intigrierte Deckenlampen wurden zum Teil zerstört, da angeblich nicht so viel Licht            benötigt wird!

Wo ist die Frage? (owt)
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Welche Sachschäden in möbilierte Wohnung muss Mieter übernehmen? … mehr auf http://w-w-w.ms/a5ejfu

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Die Mängel zu 1,2 gehören zum bestimmungsgemäßen Gebrauch der Mietsache. Bei 3 wäre zu klären, ob es sich um Spannungsrisse oder Abplatzung durch Fallschäden handelt. Bei 4,5 und ggf. 6 handelt es sich um Schäden, die dem Mieter zufallen.

G imager761

Danke:smile:
Bei 1 und 2 war ich mir unsicher, steht doch im Mietvertrag, dass die Gebrauchsgegenstände pfleglich zu behandeln sind! So verdreckt nach kürzerer Mietdauer finde ich schon recht schlampig! Bei mir sind nach 16 Jahren die Fugen immer noch sehr sauber durch regelmässige Pflege, aber da scheint es doch gewaltige Unterschiede zu geben!

Hallo

Die Mängel zu 1,2 gehören zum bestimmungsgemäßen Gebrauch der Mietsache.

Dies sehe ich anders als imager bzw. man müsste da ggf. genauere Ursachenforschung betreiben.

Als eingefleischter Schwarzteetrinker kenne ich es, dass sich bei einer Edelstahlspüle von Tag zu Tag eine bräunliche Schmutzschicht aufbaut, die aber ganz easy mit Geschirrspülmaschinenreinigungspulver weggeht (ebenso bei Teetassen Teekanne usw).
Grobe Verschmutzungen hat der Mieter bei Mietende auch ohne explizite „Sauberkeits-Zustands-Vereinbarung bei Mietende“ zu entfernen.
http://www.brennecke.pro/82510/Die-Pflicht-des-Miete…

Wenn sich dagegen das Material (Kunststoffspüle oder Fliesenfugen) einfach nur durch Zeitablauf verfärbt, dann hat das der Mieter nicht zu vertreten.

Grüsse Rudi

Tatsächlich dunkeln - zumal helle - Fugen an Fliesenspiegeln durch bestimmungsgemäßen Gebrauch und einfache Reinigung im Laufe der Zeit nach.

Ihre von dir erwartete besondere Pflege und Behandlung, um dem entgegenzuwirken, ist aber unter „pfleglicher Behandlung“ nicht subsumierbar und daher auch nicht geschuldet.