ich habe von ca. 1983-1988 ein eigenes Auto besessen, danach bin ich nur noch mit dem Familienauto, welches nicht auf meinen Namen angemeldet war, gefahren. Nun beabsichtige ich, wieder ein Auto anzumelden. Werden die Jahre, in denen ich damals unfallfrei gefahren bin, angerechnet, und wenn ja, wie soll man das denn nachweisen, ich hab keine Ahnung mehr, wo ich damals versichert war.
beweispflichtig wärest du. Wenn du es nicht nachweisen kannst, würdest du bei den meisten Versicherern mit SF 1/2 eingestuft werden. Das bedeutet zwischen 100 und 140 %.
So weit ich nformiert bin, bleiben einem di9e „Prozente“ einige Zeit erhalten, 5-10 Jahre war das wohl.
Danach geht es wieder von vorne los, allerdings bist Du ja nun keine 18 mehr, was in diesem Fall bei manchen Versicherern ein Vorteil ist…
Lasse Dir einfach ein paar Angebote erstellen, so auch von Online-Versicherern und der Züricher Versicherung, mit der ich privat sehr gut fahre, dann weisst Du mehr.
Ausserdem besteht die Möglichkeit, Dein Auto als Zweitwagen eines Familienmitgliedes zu versichern, welches bereits ein Auto angemeldet hat. Das ist oft sehr günstig und es ist ja generell nicht so sehr wichtig, auf wen der Wagen nun im Endeffekt zugelassen ist, so lange Du keine kriminellen Dinge damit anstellst.
Viele Grüße,
Mathias
ich habe von ca. 1983-1988 ein eigenes Auto besessen, danach
bin ich nur noch mit dem Familienauto, welches nicht auf
meinen Namen angemeldet war, gefahren. Nun beabsichtige ich,
wieder ein Auto anzumelden. Werden die Jahre, in denen ich
damals unfallfrei gefahren bin, angerechnet, und wenn ja, wie
soll man das denn nachweisen, ich hab keine Ahnung mehr, wo
ich damals versichert war.
üblich ist folgende Vorgehensweise: Nach mehr als 7 Jahren erfolgt die Einstufung wieder in Klasse 0 (sauteuer) aber da mindestens Führerscheinregelung greift (außer bei zwischenzeitlichem Fahrerlaubnisentzug ) kommt man wohl drum herum. Darüberhinaus gibt es bei manchen Versicherern die Regelung, wenn man eine Bestätigung des damaligen Versicherers (also von 1988) über den
damaligen Schadensverlauf vorlegen kann (Rabattgrundjahr), wird die entsprechende Einstufung vorgenommen, also sprich z.B. 1988 SF 3 würde heißen, der neue Versicherer berechnet 75 %. Einen Rechtsanspruch auf diese Einstufung hat man leider nicht.