Moin!
Wenn ein Lichttechniker öffentlich eine Öichtanlage aufbaut (also nicht privat):
Welche Scheine benötigt er dafür und wer muss das evtl. sogar
abnehmen und wieviel muss der Techniker dafür zahlen?
lieben gruß!
Moin!
Wenn ein Lichttechniker öffentlich eine Öichtanlage aufbaut (also nicht privat):
Welche Scheine benötigt er dafür und wer muss das evtl. sogar
abnehmen und wieviel muss der Techniker dafür zahlen?
lieben gruß!
Hallo,
eines lässt sich mit Bestimmtheit sagen:
Der Lichttechniker braucht keinen Sonnenschein…
Sorry, mehr kann ich zum Thema nicht beitragen.
Gruß vom Waldpoeten
hallo dj-team,
aufgrund des pseudo vermute ich, dass es um die beleuchtung an einer eigens für eine veranstaltung aufgebauten bühne geht!?
die bühne mit samt beleuchtung könnte eine tüv-abnahme nötig haben.
die beleuchtungsinstallation könnte einen „baustellenanschluß“ nötig haben, für den ein zählerantrag beim zuständigen evu gestellt werden muss. dieses gibt auskunft, welche anforderungen es an den antragsteller stellt. (evtl. unterschrift durch konzessionierten (von ihnen anerkannten) elektromeister nötig)
lg dev
also muss der Lichttechniker bzw bühnenbauer im vorhinein beim tüv anrufen und einen termin abstimmen? welche kosten kommen denn da auf den techniker zu?
meinst du mit baustellenstrom starkstrom und was ist dann mit dem zählwek gemeint?
bei einer einfachen lichtinstallation wird möglicherweise eine normale steckdose reichen. - kein antrag - kein nichts.
bei einer aufwändigen installation dürfte die anlage hohen stromverbrauch haben und eine normale steckdose nicht mehr ausreichen. - dann brauchts einen „bauanschlußverteiler“ mit stromzähler. - dafür ist ein zählerantrag nötig. (das evu kann ja nicht riechen, dass dort strom geliefert werden soll.)
die frage nach der notwendigkeit einer tüv-abnahme sollte das zuständige ordnungsamt beantworten können. die frage nach den kosten der tüv.