Welche Schritte nach Heirat mit einer Ukrainerin?

Hallo,
nehmen wir mal rein theoretisch an, ein deutscher Mann würde eine Ukrainerin heiraten. Welche Schritte müssten dann nach der Hochzeit in chronologischer Reihenfolge unternommen werden, wenn die Ukrainerin ihre Heimatadresse behalten möchte? Welche Unterlagen würden wann in welcher Übersetzung benötigt werden? Kann jemand eine Antwort zu diesem theoretischen Fallbeispiel geben? Und noch eine Zusatzfrage: Nehmen wir weiterhin an, dass der deutsche Mann privat krankenversichert ist und seine Ehefrau noch über eine Reisekrankenversicherung läuft. Wäre diese nach der Heirat überhaupt noch gültig? Wann müsste die Frau - natürlich rein theoretisch - spätestens ebenfalls bei einer privaten KV angemeldet werden? Vielen Dank im Voraus!
Herzliche Grüße
Schmidtchen66

Hallo Schleicher,

werden, wenn die Ukrainerin ihre Heimatadresse behalten

was heist in deinen Augen „Heimatadresse behalten“
lebt Sie in der Ukraine und kommt nur Besuchsweise her, oder lebt Sie in Deutschland?

möchte? Welche Unterlagen würden wann in welcher Übersetzung
benötigt werden?

Wenn Sie hier lebt, meldet man sich mit dem Pass und der übersetzten Heiratsurkunde beim Bürgerbüro der Gemeinde an.

Nehmen wir weiterhin an, dass der deutsche Mann privat
krankenversichert ist und seine Ehefrau noch über eine
Reisekrankenversicherung läuft. Wäre diese nach der Heirat
überhaupt noch gültig?

Wenn deine Frau hier in Deutschland lebt, solltest du deiner Versicherung dass mitteilen… Eine Reiseverischerung ist nunmal für ne Reise…

Melde es deiner Versicherung sobald deine Frau nicht nur zu Besuch zu dir kommt, sondern hier ihren „Lebensmittelpunkt“ begründet.

Gruß

Eckhardt

Ich antworte auf reale Probleme und ncith auf theoretische Möglichkeiten. Zudem Standesrecht und kein verwaltungsrecht oder ähnliches.

Gruß

Hallo Phillip,

vielen Dank für deine Antwort. Nur zur Klärung: Ich hatte meine Anfrage sehr konkret ins Forum gestellt. Dort wurde mir nach 2 Minuten mitgeteilt, ich müsste sie aus rechtlichen Gründen so umformulieren, dass sie nicht mehr in der Ich-Form gestellt wird und als rein hypothetisch angesehen werden kann. Dies habe ich zähneknirschend gemacht. Kurzum: Das Problem ist überaus real und betrifft mich persönlich.

Herzliche Grüße

Schmidtchen66

Hallo Eckhardt,

vielen Dank für deine Antwort! Wir haben vor zwei Wochen in Deutschland geheiratet und meine Frau wird mit mir zusammen hier leben. Sie hat meinen Familiennamen angenommen. Ihre Heimatadresse will sie aus erbrechtlichen Gründen behalten.
Inzwischen bin ich etwas schlauer geworden, aber vielleicht weißt du ja, ob diese Reihenfolge richtig ist:
Sie meldet sich mit ihrem Pass und unserer Heiratsurkunde beim Bürgeramt an. Mit der Bestätigung geht sie zur Ausländerbehörde und bekommt einen Aufenthaltstitel. Dann müssen wir die Heiratsurkunde ins Ukrainische übersetzen und dort notariell beglaubigen lassen. Damit beantragt sie dann in Kiew einen neuen Inlandspass und danach einen neuen internationalen Pass.
Bleibt die Frage nach der Versicherung. Habe ich eine gewisse Frist, in der die Reiseversicherung noch gültig ist? Oder ist sie ab ihrer Anmeldung beim Bürgeramt ungültig?

Herzliche Grüße

Schmidtchen66

Hallo Schmidtchen,

Das kann dir nur die Versicherung selbst sagen… Also sich an den Reiseversicherer wenden, wie lange so eine Versicherung gültig ist… in der Regel wird dies 90 Tage sein. Allerdings ist der Zweck der Versicherung auf eine Reise begrenzt…Reise bedeutet in aller Regel dass man wieder zurückreist. Dies ist in deinem Fall ja nicht gegeben… Also in jedem Fall mit dem Reiseversicherer klären, dass Sie jetzt in Deutschland lebt und gelegentlich in die Ukraine reist… Dann läuft es nämlich umgekehrt… Reiseversicherung in Deutschland abschließen für die Reise in die Ukraine.

Gruß

Eckhardt

Hallo, „rein theoretisch“ kommt es darauf an, ob die Ukrainerin weiterhin nur in der Ukraine lebt oder ob sie nach Deutschland kommen will.

Bleibt sie in der Ukraine muss der Deutsche lediglich eine mit einer Apostille versehene Heiratsurkunde bei seinem Einwohnermeldeamt vorlegen.

Will die Ukrainerin nach Deutschland, muss sie bei der deutschen Auslandsvertretung im Heimatland ein Visum zur Familienzusammenführung beantragen. Dort muss sie einfache Deutschkenntnisse nachweisen und die Heiratsurkunde vorlegen.
Die Botschaft erteilt dann normalerweise das Visum.
Nach der Einreise nach Deutschland muss sie sich beim zuständigen Einwohnermeldeamt mit Hauptwohnsitz anmelden. Die Beibehaltung von ausländischen Wohnsitzen ist nicht relevant.
„Rein theoretisch“ erhält sie dann eine Aufenthaltserlaubnis von der zuständigen Ausländerbehörde.

Zur Krankenversicherung kann ich nichts sagen.

Gruß Maike