Hallo Gaoshannannan,
1B - im Sinne von „appetitlich finden“, „lecker finden“. Auch: „jemanden zum Fressen gern haben“. Klingt bedrohlich, ist aber ganz anders gemeint.
2C (im Sinne von A) - offen und rückhaltlos kritisieren. Auch: „jemandem den Kopf zurecht rücken“, „Klartext reden“, „Tacheles reden“ (von jiddisch tachles, Zweck / zweckmäßiges Handeln).
Der alle als problematisch empfindende Verkehr nimmt weiter zu.
Ist dieser Satz richtig?
Nein. So sind Subjekt und Objekt vertauscht - das hieße anders formuliert: „der Verkehr, der weiter zunimmt, (Subjekt) empfindet alle (Objekt) als problematisch“. Es ist aber anders herum, ‚der Verkehr‘ (der ja auch gar nicht empfinden kann) ist Objekt und ‚alle‘ ist Subjekt. Außerdem musst Du hier die Passivform von ‚empfinden‘ gebrauchen: „Der von allen als problematisch empfundene Verkehr nimmt weiter zu“. Mit der Aktivform von ‚empfinden‘ hieße das: „Alle empfinden den weiter zunehmenden Verkehr als problematisch“.
Inhaltlich unterscheiden sich die beiden Sätze ein wenig - im ersten Fall wird der Verkehr generell als problematisch empfunden; hinzu kommt die Information, dass er weiter zunimmt. Alternativ kann man die Aussage auch so verstehen, dass lediglich der Verkehr, der als problematisch empfunden wird, zunimmt - nicht jedoch als unproblematisch empfundener Verkehr. Die exakte Bedeutung erschließt sich erst aus dem Zusammenhang.
Im zweiten Fall wird speziell die Zunahme des Verkehrs als problematisch empfunden, nicht der Verkehr an sich.
4B - der Vorgang der Spurensicherung liegt in der Vergangenheit. Das Eintreffen der Polizei liegt noch weiter in der Vergangenheit (zuerst traf die Polizei ein, dann sicherte sie die Spuren) - also bei der Spurensicherung war das Eintreffen ein bereits abgeschlossener Vorgang. Die Polizei war zu diesem Zeitpunkt (dem der Spurensicherung) bereits eingetroffen.
5A/B - es geht hier in der Tat beides. Allerdings nicht mit „vollgebracht“, sondern „vollbracht“. ‚Vollbringen‘ (und auch ‚erbringen‘) wird nicht einfach wie ‚bringen‘ (nur mit einem vorgesetzten ‚voll‘) konjugiert. Bringen - brachte - gebracht, aber: vollbringen - vollbrachte - vollbracht.
Die Studenten haben also eine Leistung erbracht (oder vollbracht). Diese Leistung ist entweder eine anerkannte Leistung oder eine anzuerkennende. Im ersten Fall wurde von den Studenten eine bestimmte Handlung ausgeführt, die als Leistung bereits anerkannt ist - sie haben z.B. alle einen bestimmten Schulabschluss. Im zweiten Fall muss erst noch geprüft und entschieden werden, ob die Handlung (vielleicht eine Klausurarbeit) als Leistung anerkannt wird oder nicht. Die Handlung wurde mit dem Ziel ausgeführt, als Leistung anerkannt zu werden. Die Anerkennung steht noch aus.
Auch hier gibt es im zweiten Fall eine Bedeutungsvariante. Der Sprecher kann damit seine Meinung ausdrücken, dass die vollbrachte Leistung anzuerkennen ist, also für sich die Leistung anerkennen. Wie der Satz genau zu verstehen ist - als reine Information, dass ein Vorgang abgeschlossen ist (das Erbringen einer Leistung, die noch anzuerkennen ist) oder als Aussage, dass man die vollbrachte Leistung anerkennt (sie ist anzuerkennen im Sinne von „muss anerkannt werden“) ergibt sich auch hier erst aus dem Kontext.
Freundliche Grüße,
Ralf