Hallo zusammen,
ich bin privat versicherter Arbeitnehmer: falls ich mal ab dem 43. Krankheitstag Krankentagegeld beziehe, was muss ich davon bezahlen? Die private KV sicherlich, aber was ist mit Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung?
Vieln Dank für eure Antworten!
Hallo,
auch das. Mal angenommen die RV-Beiträge würdest Du nicht bezahlen, würde u.U. der Anspruch auf Erwerbsminderungsrente/Witwenrente verloren gehen.
Steuern sind nicht zu entrichten.
Grüsse
A.
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Hallo,
ALV-Beiträge sind nicht fällig. RV-Beiträge können, müssen aber nicht
entrichtet werden. Ob und inwieweit Beitragszahlung an die Rentenver-
sicherung Sinn ergibt: bitte bei der Rentenvers. erfragen.
Direkte Steuerpflicht besteht nicht. Die Tagegeldzahlung unterliegt aber dem „Progressionsvorbehalt“. Sie müssen also dem Finanzamt angezeigt werden (mein Brötchengeber fertigt automatisch entsprechende Bescheinigungen) und wirken sich indirekt auf die Steuerzahlung aus.
Gruß Joerg Koenig
Direkte Steuerpflicht besteht nicht. Die Tagegeldzahlung
unterliegt aber dem „Progressionsvorbehalt“. Sie müssen also
dem Finanzamt angezeigt werden (mein Brötchengeber fertigt
automatisch entsprechende Bescheinigungen) und wirken sich
indirekt auf die Steuerzahlung aus.
Wie soll der Arbeitgeber die Höhe des Krankengelds wissen und bescheinigen?
Hallo,
Wie soll der Arbeitgeber die Höhe des Krankengelds wissen und
bescheinigen?
Ganz einfach: Ich bin bei meinem Arbeitgeber privat krankenversichert, die Krankenversicherung (nicht der Arbeitgeber) fertigt für die betroffenen Mitglieder entsprechende Bescheinigungen aus.
Gruß J.K.
Ganz einfach: Ich bin bei meinem Arbeitgeber privat
krankenversichert, die Krankenversicherung (nicht der
Arbeitgeber) fertigt für die betroffenen Mitglieder
entsprechende Bescheinigungen aus.
Wenn jemand schreibt „mein Brötchengeber“ dann ist das für mich der Arbeitgeber. Oder zahlt Dir Deine Krankenversicherung auch Dein Gehalt?