Liebe Experten, folgender Fall:
Ein Haus soll von den Eltern auf eines der Kinder übertragen werden.
Dabei schwebt den Eltern vor, dass das Kind sowohl an die Eltern, als auch an das zweite Kind (Geschwister) - gewissermaßen als Kompensation für die verfrühte (Teil-)Überlassung des Erbes - einen monatlichen Betrag zahlt, der ungefähr der bisher von Dritten gezahlten Miete entspricht (quasi eine „Schenkung mit Auflage“).
Die Übertragung und Zahlungen sollen vertraglich mit Hilfe eines RA vereinbart werden, damit sich keiner über den Tisch gezogen fühlt und auch in den nächsten 20 Jahren keine gravierenden Regelungslücken im Vertrag auftauchen die zu Ungunsten einer Partei gehen könnten.
Welchen RA sucht man sich am Besten für diese Aufgabe bzw. welche Spezialisierung sollte er haben?
Erbrecht? Wohnrecht? Vertragsrecht? Was-weiß-ich-für Recht?
Klar ist, dass am Ende alles notariell abgesegnet werden muss,
aber es geht mir hier primär um die Formulierung des Vertrages an sich und um die Klärung der zahlreichen Fragen: Wie muss das sauber erbrechtlich gemacht werden, was ist steuerlich evtl. zu beachten, wie regelt man die möglichen Eventualfälle, wie z.B. frühen oder späten Tod der Eltern, Tod oder Scheidung von Kind 1, Bestimmung des Ist-Wertes des Hauses, Bestimmung „Restauszahlungsbetrag“ an Kind 2 Falle des todes der Eltern, etc.
Könnte mir jemand einen Tipp geben, nach was man ab Besten hier suchen sollte?
Besten Gruß,
Sax