Servus,
mein Lebenspartnerin ist Chinesin, ich bin Schwede.
Wenn wir nun ein Kind in Deutschland bekommen, welche Nationalität hätte dieses und wie würde sich etwas ändern wenn wir verheiratet wären?
Danke für die Antworten
Servus,
mein Lebenspartnerin ist Chinesin, ich bin Schwede.
Wenn wir nun ein Kind in Deutschland bekommen, welche Nationalität hätte dieses und wie würde sich etwas ändern wenn wir verheiratet wären?
Danke für die Antworten
Hallo!
Ruft doch einfach mal im Standesamt an.
Euer Kind kann maximal 2 Staatszugehörigkeiten haben. Die Deutsche muss nicht zwingend dabei sein, kann aber.
Dafür sind Geburtshelfer aber nicht die richtigen Ansprechpartner
Alles Gute!
tut mir leid, Staatsbürgerrecht ist überhaupt nicht mein Gebiet!
Kann nur sagen, dass es nichts mit dem Geburtsort Deutschland zu tun haben kann, es ist hier nicht wie z.B. in USA, wo das Kind automatisch die Nationalität des Geburtsortes bekommt.
Viele Grüße
Rupert
Hallo,
keine Ahnung. Da wissen sicher die Juristen besser Bescheid. Ich würde denken, die Nationalität der Mutter, denn die ist bewiesen. Bei Heirat müsstet Ihr wahrscheinlich gemeinsam entscheiden. Aber das ist keine qualifizierte Antwort, sondern nur Spekulation.
Beste Grüße und gutes Gelingen
Lea
Guten Tag,
also in Deutschland hat das Kind, nicht wie in Amerika, automatisch die deutsche Staatsbürger.
Das Kind bekommt bei der Geburt üblicherweise die gleiche Staatsangehörigkeit, wie die Mutter. Möglich sind aber auch bei Ihnen: schwedisch und deutsch.
Ab einem bestimmten Alter kann das Kind selber enstscheiden, welche Staatsangehörigkeit es haben möchte, wenn es nicht die deutsche hat. Im Moment liegt dieses Alter bei 21. Wenn ich mich nicht irre.
Grüße
Tarantula
Das Kind wäre Chinese oder Schwede. In Deutschland oder andere europäische Ländern wird die Staatsbürgerschaft durchs Blutt übertragen und nicht durch den Ort wo man geboren ist. Wenn man als Kind von Deutschen im Uganda geboren wird, ist man Deutscher. Wenn man als Kind von Ugandesen im Deutschald geboren wird ist man NICHT Deutscher. Die europäische Staatsbürgerschaften werden nur durch Bluttsverwandschaft übergeben.
Freundliche Grüße.
Das Kind hätte nur Anspruch auf die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ihr beide schon seit geraumer Zeit (ich glaube 8 Jahre) legal (also nicht nur gedultet) in D lebt. Ansonsten je nach Rechtsprechung in Schweden und China 1 oder 2 der Nationalitäten der Eltern. Gruß