ein Flugzeug der Singapore Airlines fliegt von Moskau nach New York. Als die Maschine sich über internationalen Gewässern befindet, wird an Bord ein Kind geboren. Die Mutter ist Spanierin, der Vater Deutscher.
In der Regel die der Eltern. Ob hier eine doppelte Staatsbürgerschaft greift, oder ob man eine festlegt, weiß ich nicht. Als Geburtsort gilt übrigens das Land indem der Flieger registriert ist.
Was meinst Du mit „in der Regel“? Hier ist eine sehr konkrete Konstellation genannt, zu der man auch sehr konkret antworten kann. Falls Du Geburten in Flugzeugen ganz allgemein meinst, ist jede Antwort die mit „in der Regel“ anfängt, eigentlich schon falsch, weil es sehr viele denkbare Konstellationen gibt.
In Frage kommen die spanische, deutsche, US-amerikanische und die singapurische Staatsangehörigkeit bzw. eine Kombination aus zwei oder mehr. Gehen wir es durch: die spanische und deutsche Staatsangehörigkeit hat es, weil es einen leiblichen spanischen und einen leiblichen deutschen Elternteil hat. Singapur als Registrierungsland der Maschine gilt zwar als Geburtsort, aber da das singapurische Recht bei der Festlegung der Staatsangehörigkeit auf die Abstammung (die ist notwendiges, aber nicht hinreichendes Kriterium) und nicht auf den Geburtsort abstellt, gibt’s allein für den Geburtsort Singapur keine Staatsangehörigkeit. Auch die US-amerikanische Staatsbürgerschaft kommt hier nicht ins Spiel, weil weder der US-amerikanische Luftraum „Tatort“ war noch die Maschine in den USA registriert war.
Fazit: es hat die deutsche und die spanische Staatsangehörigkeit.
Den Abflugort hatte ich nicht berücksichtigt: da in Russland primär auch das Abstammungsprinzip gilt, kommt die russische Staatsbürgerschaft auch nicht in Frage.