Hallo,
ich habe einen russischen Pass und lebe in Deutschland.
Bin verwitwet (mein Mann war ein Deutscher), habe eine Tochter aus meiner Ehe, sie ist 5 und hat natürlich durch ihren Vater die deutsche Staatsbürgerschaft.
Ich möchte noch sehr gerne ein zweites Kind bekommen.
Wenn ich jetzt ein Kind in Deutschland bekommen sollte und der Vater des Kindes würde die Vaterschaft nicht anerkennen, bzw. der Vater wäre kein Deutscher und wäre nicht in Deutschland wohnhaft, welche Staatsbürgerschaft hat dann mein 2. Kind??
Steht dann das Kindergeld überhaupt zu? Was ist mit dem Kindergarten?
Hallo M.,
also so wie ich das sehe und was mir auch aus anderen Fällen bekannt ist wird dein zweites Kind dann die deutsche Staatsbürgerschaft haben da es ja auf dem Boden der Bundesrepublik Deutschland geboren wurde und somit könntest du auch das Kindergeld beantragen und es in einem deutschen Kindergarten anmelden, da sollte überhaupt kein Problem bestehen. Und ob der Vater sich dazu bekennt oder nicht hat damit überhaupt nichts zu tun:smile:!
Ich hoffe ich konnte dir deine Sorge nehmen und dir weiterhelfen.
Hallo Christina,
vielen Dank für Deine schnelle Antwort.
Ich bin noch nicht schwanger, aber der Wunsch noch ein Kind zu haben ist einfach sehr gross und deswegen habe ich mich damit beschäftigt. Ich bin 35 und dann bleibt auch nicht mehr so viel Zeit, diesen Wunsch zu verwirklichen.
klar, man hat dann auch bestimmte Ängste, man fragt sich , ob man das finanziell schafft. Man möchte ja auch nicht das eigene und das Leben meiner Tochter damit ruinieren.
Wenn ich mein Kind normal zu Kita bringen kann, Kindergeld bekomme, dann bin ich nicht auf den Unterhalt angewiesen und es ist alles zu schaffen, bin berufstätig, wohne in der Grossstadt, so dass die Kinderbetreuung kein Problem ist.
Natürlich weiß ich was du für Ängste hast, bei mir ist das nicht anders da ich nicht weiß ob ich schwanger bin oder nicht (Arzttermin steht noch aus) und dann macht man sich, so wie du schon geschrieben hast, natürlich seine Gedanken.
Aber so wie sich das bei dir anhört hast du auch super Voraussetzungen (Beruftstätig, etc.) und ich glaube auch das du das alles schaffen wirst.
Ach ja, der Vater ist, falls ihr nicht zusammen lebt dazu verpflichtet Unterhalt für das Kind zu zahlen…falls er das verweigert kannst du dich auch an das Jugendamt wenden und eine Unterhaltsvorzahlung beantragen, der Vater wird dann vom Jugendamt kontaktiert und muss sich dann mit denen auseinandersetzen, du bist also eigentlich fein raus:smile:.
Hallo emniks,
ganz so genau kann ich es dir nicht sagen. Aber am besten wendest du dich mit deiner Frage entweder an die Ausländerbehörde oder du kannst die Fragen auch anonym an einer Schwangerenberatungsstelle in der Onlineberatung stellen, z.B. www.skf.de
die wissen auf jedenfall weiter.
Sorry, aber noch einen schönen Abend und vielleicht konnte ich dir damit trotzdem helfen
Hallo M,
das kann ich so nicht beantworten, weil ich auch nicht weiß, a) wie lange du in D schon lebst und b) wie lange der Mann, der Papa des Kindes werden soll, schon in D lebt und c) ob einer von euch beiden acht Jahre hier lebt UND eine Niederlassungserlaubnis (früher: unbefristete Aufenthaltserlaubnis) hat.
Falls c), kann dein Baby, wenn ich das richtig verstanden habe, problemlos eingebürgert werden. Kindergeld gibt es auch mit anderer Staatsbürgerschaft, du musst es aber bei deiner Familienkasse beantragen. Kindergartenplätze gibt es unabhängig davon, ob einer von euch deutscher Staatsbürger ist oder nicht. Ich wünsche euch alles Gute und ein gesundes Baby, LG