- Werden bei der Gehatsabrechnung nach Tageslohnsteuertabelle grundsätzlich 30 Tag/Mon. oder aber auch 31Tg. zugrunde gelegt?
- Ist es bei dieser Abrechnung richtig. dass Lst, Kst. und Soli so abgezogen werden, als ob das volle Monatsgehalt bezogen wurde?
- letzter Arbeitstag =16.7. Ist das Gehalt 16/30, oder 16/31 stel ?
- Müssen die Steuerabzüge nicht auch anteilig abgerechnet werden?
Hallo.
Die Lösung bietet § 38a EStG: http://www.gesetze-im-internet.de/estg/BJNR010050934…
Es kommt auf den Lohnzahlungszeitraum an. Beträgt dieser einen Tag, so wäre die Lohnsteuer für diesen Tag zu berechnen…mit der Annahme, dass der selbe Lohn an 360 Tagen gezahlt würde (ein Steuerjahr gleich 12*30 bzw. 360 Tage).
Beim Soli und besonders bei der Kirche möchte ich nicht versprechen, dass es dort genauso läuft.
Gruß, Heiko