Hallo,
ich weiss es gab das Thema schon öfter und auch in den FAQ’s steht einiges drin aber der Sachverhalt ist mir nicht ganz klar, habe ein konkretes Fallbeispiel:
Was passiert wenn ich (LStKl I)ein normales monatliches Einkommen habe, meine Partnerin (LStKl II)Arbeitslos ist und wir heireiten? Ist dann die Kombination III/IV von Vorteil? Wirkt sich das auf die Zahlungen des Arbeitslosengeldes aus (und wenn ja wie) bzw. was ist wenn Sie ein Kind bekommt und dann Erziehungsgeld erhält?
Ein Gehaltsrechner errechnet mir einen erfreulichen Vorteil wenn ich die LStKl III zugrunde lege aber er berücksichtigt bei der Berechnung ja nicht meinen Partner bzw. Partnerin sind die Umstände des Partners damit unrelevant?
Bin wahrscheinlich einfach zu doof den Steuerwust zu kapieren daher danke ich schonmal für Eure Antworten und Hinweise.
Matthias