Hallo,
wenn eine Arbeitnehmerin (ledig) vor dem Erziehungsurlaub die
Steuerklasse I und während des Erziehungsurlaubs bei Teilzeit-
beschäftigung die Steuerklasse II hatte, bekommt sie nach dem Erziehungsurlaub automatisch wieder die Steuerklasse I??
Oder hat es damit zu tun das die Arbeitnehmerin und ihr Lebensgefährte jeweil 0,5 Kind auf der Steuerkarte eingetragen haben?
Behält die Arbeitnehmerin die Steuerklasse II, wenn das ganze Kind
auf ihrer Steuerkarte eingetragen ist?
Danke, Irena