wie im Titel schon zu lesen geht es um die Steuerklasse während des Bezugs von Elterngeld. Die meisten verheirateten Paare haben die Steuerklasse 4/4.
Welche Steuerklasse sollte man wählen wenn Elterngeld bezogen wird? Wann ist 3/5 sinnvoll oder warum sollte man bei 4/4 bleiben?
Ist es tatsächlich so, wenn man bei 4/4 bleibt, dass man am Ende des Jahres sehr viel Steuern nachzahlen muss, da das Elterngeld unversteuert ausgezahlt wird?
Vielleicht gibts ja hier ein paar Antworten die etwas Licht ins Dunkle bringen
Während des Bezugs von Elterngeld kann der beziehende Elternteil die 5 nehmen und der arbeitende die 3.
Es stimmt, dass das Elterngeld zu versteuern ist und dass das in manchen Fällen Nachzahlungen auslöst (bei Steuerklassenkombi 3/5). Wie hoch die genau ist, kann man nur an Hand der detaillierten steuerlichen Daten errechnen, das heißt man müsste eine fiktive Einkommensteuererklärung machen um den Betrag zu errechnen.
Aus eigener Erfahrung kann ich aber berichten, dass in den Standardfällen seltenst eine Nachzahlung rauskam und wenn mal eine rauskam waren das „verkraftbare“ Beträge von 100-200 Euro.
das ist so nicht richtig! Das Elterngeld wird nicht versteuert, sondern es erhöht über den Progressionsvorbehalt den Steuersatz der übrigen Einkünfte im Kalenderjahr.
Man ist verpflichtet bei Einkommensteuererklärung abzugeben. Daher ist es egal, welche Steuerklassen man vorher hatte: am Ende gleicht sich alles aus!
Das Elterngeld wird nicht
versteuert, sondern es erhöht über den Progressionsvorbehalt
den Steuersatz der übrigen Einkünfte im Kalenderjahr.
richtig
Man ist verpflichtet bei Einkommensteuererklärung abzugeben.
richtig
Daher ist es egal, welche Steuerklassen man vorher hatte: am
Ende gleicht sich alles aus!
das ist unfug.
der progressionsvorbehalt kann niemals den vorteil abschmelzen, den man durch die geschickte wahl der steuerklassen hinsichtlich der höhe des elterngeldes erzielen kann…
Daher ist es egal, welche Steuerklassen man vorher hatte: am
Ende gleicht sich alles aus!
das ist unfug.
der progressionsvorbehalt kann niemals den vorteil
abschmelzen, den man durch die geschickte wahl der
steuerklassen hinsichtlich der höhe des elterngeldes erzielen
kann…
gruß inder
DAS ist der größte Unfug!! Meine Antwort war durchaus richtig!
Das Elterngeld wird auf Bais des Nettolohnes vor der Geburt ermittelt - und hier wurde nach den Steuerklassen WÄHREND des Bezuges des Elterngeldes gestellt!
Die Steuerklassen muss man VoRHER geschickt wählen, damit man das optimale Elterngeld erhält.