Hi,
hier geht es um unbeschränkte steuerpflicht oder nicht. die
hat allerdings nichts mit der staatsbürgerschaft zu tun,
sondern mit wohnsitz oder gewöhnlichen aufenthalt.
also wenn bspw. wohnsitz im inland --> unbeschränkt
steuerpflichtig --> bei heirat von zwei unbeschränkt
steuerpflichtigen = zusammenveranlagung (ZV) möglich.
Nicht unbedingt, wenn der Ehemann beispielsweise Angehöriger der amerikanischen Streitkräfte oder einer Botschaft ist, dann nicht !
nur bei ZV ist auch die steuerklassenwahl III/V möglich,
ansonsten verbleibt der eine unbeschränkt stpfl. in der I. die
klasse III berücksichtigt freibeträge von ehegatten und die
splittingtabelle.
Ohne nähere Angaben lässt sich so gar nichts sagen, man müsste wissen, wo der Mann wohnt und ob er überhaupt in Deutschland arbeitet, und wenn ja, wo !
wenn dann keine ZV möglich, dann nur einfache freibeträge und
grundtabelle.
widerum nichts mit steuerklassen, sondern mit tarif &
veranlagung hat dann die besteuerung eines selbstständigen zu
tun. der kommt dann in einzelveranlagung = grundtabelle =
steuerlicher-single.
hier sollte ggf. die erste veranlagung in ehezeit durch einen
profi = steuerberater erstellt werden. unter
http://www.steuerberater-suchservice.de kann man auch nach
faible für internationales steuerrecht und postleitzahl
suchen. damit sollte ein fachmann in deiner nähe schnell
gefunden sein.
Nicht unbedingt, in jedem Finanzamt gibt es dafür einen Fachmann / eine Fachfrau, die man dazu befragen kann, oder auch hier !
ab dem zweiten jahr kann man bei unveränderten verhältnissen
meist die steuererklärung allein, wenn man sich etwas damit
beschäftigt.
Petz