Welche Steuerklasse- verheiratet mit Amerikaner

Hallo zusammen,

angenommen jemand ist mit einem amerikanischem Staatsbürger verheiratet, der ja bekanntlich keine Steuern in Deutschland zahlt, ist die Ehefrau dann immernoch in Steuerklasse I, oder gibt es da einen Wechsel, ( den man machen kann ) ?

Und wie schaut es aus wenn die Ehefrau eine sogenannte „Contractor“ Stelle annimmt, heißt sie ist ihre „eigene Firma“ und macht einen Vertrag mit z.B. der amerikanischen Armee und wird auch in Dollars bezahlt. ( Vergleichbar mit einem Dt. Staatsbürger der in Los Angeles für eine amerik.Firma arbeiten würde ). Würde sie dann dennoch Steuern in Deutschland bezahlen? Und wenn ja, dann sicherlich mit der Steuerklasse I, nicht wahr?

Vielen Dank für jeglichen Informationen!

Gruß
Sonne

hi,

hier geht es um unbeschränkte steuerpflicht oder nicht. die hat allerdings nichts mit der staatsbürgerschaft zu tun, sondern mit wohnsitz oder gewöhnlichen aufenthalt.

also wenn bspw. wohnsitz im inland --> unbeschränkt steuerpflichtig --> bei heirat von zwei unbeschränkt steuerpflichtigen = zusammenveranlagung (ZV) möglich.

nur bei ZV ist auch die steuerklassenwahl III/V möglich, ansonsten verbleibt der eine unbeschränkt stpfl. in der I. die klasse III berücksichtigt freibeträge von ehegatten und die splittingtabelle.

wenn dann keine ZV möglich, dann nur einfache freibeträge und grundtabelle.

widerum nichts mit steuerklassen, sondern mit tarif & veranlagung hat dann die besteuerung eines selbstständigen zu tun. der kommt dann in einzelveranlagung = grundtabelle = steuerlicher-single.

hier sollte ggf. die erste veranlagung in ehezeit durch einen profi = steuerberater erstellt werden. unter http://www.steuerberater-suchservice.de kann man auch nach faible für internationales steuerrecht und postleitzahl suchen. damit sollte ein fachmann in deiner nähe schnell gefunden sein.

ab dem zweiten jahr kann man bei unveränderten verhältnissen meist die steuererklärung allein, wenn man sich etwas damit beschäftigt.

gruss vom

showbee

Hi,

hier geht es um unbeschränkte steuerpflicht oder nicht. die
hat allerdings nichts mit der staatsbürgerschaft zu tun,
sondern mit wohnsitz oder gewöhnlichen aufenthalt.

also wenn bspw. wohnsitz im inland --> unbeschränkt
steuerpflichtig --> bei heirat von zwei unbeschränkt
steuerpflichtigen = zusammenveranlagung (ZV) möglich.

Nicht unbedingt, wenn der Ehemann beispielsweise Angehöriger der amerikanischen Streitkräfte oder einer Botschaft ist, dann nicht !

nur bei ZV ist auch die steuerklassenwahl III/V möglich,
ansonsten verbleibt der eine unbeschränkt stpfl. in der I. die
klasse III berücksichtigt freibeträge von ehegatten und die
splittingtabelle.

Ohne nähere Angaben lässt sich so gar nichts sagen, man müsste wissen, wo der Mann wohnt und ob er überhaupt in Deutschland arbeitet, und wenn ja, wo !

wenn dann keine ZV möglich, dann nur einfache freibeträge und
grundtabelle.

widerum nichts mit steuerklassen, sondern mit tarif &
veranlagung hat dann die besteuerung eines selbstständigen zu
tun. der kommt dann in einzelveranlagung = grundtabelle =
steuerlicher-single.

hier sollte ggf. die erste veranlagung in ehezeit durch einen
profi = steuerberater erstellt werden. unter
http://www.steuerberater-suchservice.de kann man auch nach
faible für internationales steuerrecht und postleitzahl
suchen. damit sollte ein fachmann in deiner nähe schnell
gefunden sein.

Nicht unbedingt, in jedem Finanzamt gibt es dafür einen Fachmann / eine Fachfrau, die man dazu befragen kann, oder auch hier !

ab dem zweiten jahr kann man bei unveränderten verhältnissen
meist die steuererklärung allein, wenn man sich etwas damit
beschäftigt.

Petz

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Nicht unbedingt, wenn der Ehemann beispielsweise Angehöriger
der amerikanischen Streitkräfte oder einer Botschaft ist, dann
nicht !

So und das ist ein guter Ansatz: ( Ich muß zugeben das ich kein Wort vom den vorherigen Artikel verstanden habe … Anfrage läuft jedoch :wink:
Er ist Angehöriger der amerik. Streitkräfte!

Ohne nähere Angaben lässt sich so gar nichts sagen, man müsste
wissen, wo der Mann wohnt und ob er überhaupt in Deutschland
arbeitet, und wenn ja, wo !

Und ja er arbeitet in Dt. und wo, in Bayern!

Nicht unbedingt, in jedem Finanzamt gibt es dafür einen
Fachmann / eine Fachfrau, die man dazu befragen kann, oder
auch hier !

Heißt, ich komme um einen Gang zum Finanzamt nicht rum?

Petz

Sonne

ESt-Pflicht / Angehörige der US-Army
Hallo Sonne,

die Angehörigen der US-Streitkräfte gelten alle als extraterritorial, unabhängig davon, ob sie kaserniert sind oder nicht. D.h., Wohnsitz oder dauernder Aufenthalt in D entstehen für einen Angehörigen der US Forces erst in dem Moment, wo er desertiert. Vorher ist er nicht unbeschränkt steuerpflichtig in D, er wird behandelt, als wohne er nicht in Heidelberg, sondern in Louisville.

Das bedeutet für den Ehepartner des Armeeangehörigen: LSt-Klasse I, keine Zusammenveranlagung.

Ich kenne die Kiste allerdings bloß aus ständiger Übung, die zugehörige Norm kann ich nicht zitieren. Ich täte es mal mit dem NATO-Truppenstatut probieren.

Schöne Grüße

MM

Hi Martin,

Das bedeutet für den Ehepartner des Armeeangehörigen:
LSt-Klasse I, keine Zusammenveranlagung.

Völlig richtig !

Ich kenne die Kiste allerdings bloß aus ständiger Übung, die
zugehörige Norm kann ich nicht zitieren. Ich täte es mal mit
dem NATO-Truppenstatut probieren.

Das hat mit dem NATO-Truppenstatut gar nichts zu tun, sondern mit dem DBA USA Art. 19 Abs. 1 Buchstabe a, der besagt, dass der Lohn des Ehemannes in diesem Fall in den USA zu besteuern ist.
http://www.bundesfinanzministerium.de/lang_de/DE/Ser…

Petz

Nato Truppenstatut
Hallo Martin,

Ich kenne die Kiste allerdings bloß aus ständiger Übung, die
zugehörige Norm kann ich nicht zitieren. Ich täte es mal mit
dem NATO-Truppenstatut probieren.

damit hast du es getroffen.
Zur Abgrenzung wird auch unterschieden, ob der Mann trotz Mitglied der Truppe hier in Deutschland Wurzeln zu schlagen beabsichtigt :wink: z.B. durch ein eigenes Haus. Da wird auch als Indiz nachgefragt, ob er nach der Militärzeit wieder in die USA will und bei eventuellen Kindern, wo die Kindergarten oder Schule besuchen…
Meist endet es aber so wie du sagst, Ehemann ist exteritorial und Ehefrau ist Steuerklasse 1. Was dann zu wiederum abenteuerlichen Begründungen führt, warum diese partout doch Steuerklasse 3 will. Übrigens sind dann die amerikanischen Einkünfte steuerfrei mit Progressionsvorbehalt (nach DBA).

Nun denn
C.

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Hallo sonne,

Heißt, ich komme um einen Gang zum Finanzamt nicht rum?

In diesem Fall ja, wie weiter unten ausgeführt wird, ist dein Mann in Deutschland nicht steuerpflichtig.

Du wirst also sozusagen wie eine „normale“ Ledige hier in Deutschland steuerlich behandelt.

Petz

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Danke an alle! [owt]