Welche Steuerklasse wählen? Selbst vs. Angest

Hallo,
ich habe meine Liebste geheiratet. Nun stehen wir vor dem richtigen Wahl der Steuerklasse.

Ich bin Student und Nebenberuflich Selbständig mit Jahreseinkommen 12000

Sie ist Angestellte mit 30000/Jahr

Welche Steuerklasse sollte man hier wählen?

Ich tendiere dazu, dass Sie III wäjlt und ich V?
Stimmt das?

Vielen Dank für Ihre Antworten im Voraus.

Hallo bigphil,
mit steuerklassen und so ,kenn ich mich nicht gut aus. aber wenn du selständig
bist und 12000/jahr umsatz hast,würde ich mal sagen,kannst du als klein
unternehmen ohne umsatzsteuer (auch steuerkarte) arbeiten und verdienen.
deine frau könnte dann st.karte III oder IV auswählen.
aber bitte noch genauer nachfragen.
gruss

Sorry ,ich kann diese Frage leider nicht beantworten da ich Elektrotechniker bin und und kein Steuerfachmann.

Hallo Großer Philosoph (bigphil)
Also 1. Du hast als Selbständiger, auch im nebengewerblichen Einkommen, keine Steuerklasse, denn Steuerklassen gehören in den Bereich der Nichtselbständigen Tätigkeit (Angestelle oder Lohnempfänger). Du hast die Pflicht jährlich dem Finanzamt eine Einkommenssteuererklärung mit Einnahmen, Ausgaben und daraus unter Berücksichtigung ev. weiterer steuerrelevanter tabestände, das zu versteuerndem Einkommen mitzuteilen um dann Deine Einkommensteuer feststellen zu lassen. 2. Auch die Lohnsteuer ist eine Einkommenssteuer und die sog. Steuerklasse legt nur die Höhe der monatlichen Vorauszahlungen fest, die wirkliche Höhe der jährlichen Steuerlast sollte analog zum oben genanntenn Verfahren zum Jahresende festgestellt werden, insbesondere dann sehr sinnvoll, wenn weitere Ausgaben, die steuerlich wirken (auch vom Angestellten), wie Fahrkosten zur Arbeit, Sonderausgaben und anderes, insofern diese den Wert von 2000,-€ überschreiten. 3. Wäre erst einmal wichtig, ob Deine Partnerin mit Dir gemeinsam veranlagt wird (also ob Ihr eine gemeinsame Steuererklärung abgebt oder jeder für sich) aber zu dieser Entcheidung soltet Ihr zu einem Lohsteuerhilfeverein gehen und mal fragen(wenn Du nichts von Deinem Gewerbe erzählst) oder zum Steuerbüro und dort Rat einholen. 4. Und letztes: Die Steuerklasse Deiner Partnerin wird, wenn sie als Alleinlebend gilt von Amts wegen festgelegt, wenn Ihr gemeinsam verheiratet oder in eingetragener Lebensgemeinschaft lebt, kann man über die Steuerklasse nachdenken. Dabei gilt grob folgendes: Klasse 1 = Ledig, 2 = ledig mit Kind, 3 verheiratet, aber der andere hat die 5 (man kann es mit Deiner Selbständigkeit versuchen gleichzusetzen), 4 = verheiratet und unbeschränkt steuerpflichtig, aber beachte: ab 2010 gibt es das Faktorverfahren. Ehegatten, für die die Steuer-klassenkombination III/V in Frage kommt, können auch die Steuerklassenkombination IV/IV mit Faktor wählen. Damit erreicht sie, dass die Wirkung des Splittingverfahrens auf beide Ehegatten verteilt wird. Die bei der Steuerklassenkombination III/V unverhältnismäßige Verteilung der Lohnsteuer wird damit vermieden. Da ich sicher bin, dass Du jetzt nicht viel verstanden hast, mein wichtigster Tip: geh zu einem Steuerbüro!!! Viele Grüße merker4u

Hallo,

dazu würde ich auch tendieren. Verdient einer wesentlich weniger, dann ist 5/3, bei etwa gleichem Verdienst ist 4/4 ratsam. Im Endeffekt isses wohl dasselbe, da man sich ja die Steuern zurückholen kann.

Carola

Hallo,
sorry, aber dazu kann ich als Selbstständiger wirklich keine Aussage machen.
Vielleicht mal einen Steuerberater kontaktieren.
Grüße
Robert