Angenommen person A und Person B heiraten im Dezember. Person A hat ein eigenes Kind mitgebracht und mit Person B noch zwei gemeinsame. Person A arbeitet nicht und Person B verdient monatlich ca. 2600 € Brutto.
1.Frage: Person A hat automatisch einen kinderfreibetrag von 1,5 und Person B einen Freibetrag von 1. Kann Person A die Kinderfreibeträge auf Person B nach der Hochzeit „überschreiben“?
2.Frage: Welche Steuerklasse sollten die beiden wählen?
3.Frage: Person B hat noch nie eine steuererklärung gemacht. Kann die Hochzeit auf das komplette Jahr 2012 angerechnet werden in der Steuererklärung? Und bis wann muss diese gemacht werden?
Vielen Dank schonmal im voraus für die antworten.