angenommen Ehemann ist Angestellter und Ehefrau ist selbständig, also nur einer von beiden benötigt überhaupt eine Lohnsteuerkarte.
Dann kann der Mann doch in Steuerklasse 3. Ist das seine einzige Möglichkeit oder darf er auch in 4 oder 5?
Die Voraussetzung „verheiratet“ ist ja erfüllt. Aber ich bin mir nicht sicher, ob der Ehepartner für 4 bzw. 5 auch angestellt sein muss. Ich finde nur als Erklärung, dass bei 4/5 beide einkommenssteuerpflichtig sein müssen. Dann dürfte einer ja auch selbständig sein, oder?
Der als Arbeitnehmer arbeitende Ehegatte kann die 3,4 oder auch 5 nehmen. Ich würde die 3 empfehlen, da das Arbeitslosengeld oder Krankengeld nach dem Nettoverdienst berechnet werden und der ist mit der Stuerklasse 3 am höchsten (Nur für den Fall dass mal so etwas ansteht was man ja nie ganz sicher weiß).
ABER
Aufpassen, der Arbeinehmerehegatte verbraucht mit der Steuerklasse 3 (vereinfacht gesagt) alle Freibeträge der Ehepartner. Das bedeutet, dass sobal der selbständige Ehegatte auch nur geringfügige Gewinne macht sofort eine Einkommensteuernachzahlung entsteht. (Auch vereinfacht gesagt).
Also: Dran denken unter Umständen etwas Geld zurückzulegen.