Hallo,
oje, da hast du dir was vorgenommen und liegst defentiv falsch!
Erstmal ist es so, dass du Klasse I behälst, jedoch dir einen halben Kinderfreibetrag eintragen kannst und solltest.
Dann wird Unterhalt für das Kind fällig- in deinem Fall sind das nach der Düsseldorfer Tabelle 333€, abzüglich des halben Kindergeldes- 92€, jedoch nur dann, wenn die Mutter das Kindergeld komplett bekommt.
ggf. kann es sein, dass du auch der Mutter gegenüber unterhaltspflichtig bist, man sagt hier drei siebtel vom netto.
Jetzt ist es zwar so, dass du 1600€ netto hast, dass heißt, dass dir unter normalen Umständen 1100€ als Selbstbehalt zustehen, zusätzlich kommen noch 5% Aufwandsentschädigung dazu.
Solltest du nur für das Kind zahlen, reicht das.
Kommt der Unterhalt für die Mutter dazu, kann es sein, dass das Job center von dir verlangt, einen 400€ Job zu suchen, um den Unterhalt zu gewährleisten.
Aufstellung:
1600€ netto
- 1100€ Selbstbehalt
- 80€ Aufwandsentschädigung
- 685,71€ drei siebtel für die Mutter
- 333,00€ Unterhalt bzw.
- 241,00€ Unterhalt, wenn die Mutter das komplette Kindergeld bekommt.
Noch Fragen, dann melde dich wieder.
LG