Welche Steuern fallen für wen an?

Hallo, liebe Experten!

Da ich mich überhaupt nicht auskenne,wäre ich dankbar für Experten-Tipps. Es geht um folgendes:

Ein Berufsschullehrer (Beamter) schreibt für einen Schulbuch-Verlag ein Schulbuch, in dem auch sehr viele Fotos vorkommen.
Nun hat er (aus organisatorischen Gründen) mit dem Verlag ausgemacht, dass er sich selbst um das Bildmaterial kümmert und es dem Verlag für eine Pauschalsumme (8000,-€) zur Verfügung stellt.

Von diesen 8000,-€ wird er einen Fotografen bezahlen (2000,- zzgl. MwSt), 5 Fotomodelle (je 200,-€) sowie den Agenten, der den Vertag mit dem Verlag zustande gebracht hat (2000,-€). Der Rest ist sein Honorar, für seine organisatorische Arbeit sowie die an den Modellen (Friseur, es geht in dem Buch um Haarschnitte, die er selbst durchführt).

Wie sieht das denn hier mit Steuern aus?
Kann mir bitte jemand die folgenden Fragen beantworten?

  • Muss der Lehrer, wenn er das Bildmaterial verkauft, dafür MwSt. abführen?
  • Muss er dafür zunächst ein Gewerbe anmelden?
  • Kann er die Kosten für Fotograf und Fotomodelle und Materialien etc. von der zu versteuernden Summe abziehen?
  • Sicher fällt auch Einkommenssteuer an. Auf welchen Betrag?
    (Wenn er für die gesamte Summe von 8000,-€ Einkommensteuer zahlen muss, bleibt für ihn ja wohl nichts mehr übrig).

Ich wäre sehr dankbar, wenn ich erste Hinweise bekäme. Wahrscheinlic ist es sinnvoll, sich das von einem Steuerberater ausrechnen zu lassen, oder?

Vielen Dank im Voraus!

LiebeGrüßeChrisTine

ESt bei selbständiger Arbeit neben N-Einkünften
Servus,

  • Muss der Lehrer, wenn er das Bildmaterial verkauft, dafür
    MwSt. abführen?

Müssen muss er nicht, aber wenn er es nicht tut, wird die Sache für ihn teurer, denn er kann die Vorsteuer aus der Fotografenrechnung nicht abziehen.

  • Muss er dafür zunächst ein Gewerbe anmelden?

nein.

  • Kann er die Kosten für Fotograf und Fotomodelle und
    Materialien etc. von der zu versteuernden Summe abziehen?

Ja. Versteuert wird der Gewinn aus der Überlassung des Fotomaterials, nicht die Einnahmen. Gewinn = Einnahmen minus Ausgaben.

  • Sicher fällt auch Einkommenssteuer an. Auf welchen Betrag?

Auf den Gewinn. Der ESt-Satz richtet sich nach dem sonst vorhandenen zu versteuernden Einkommen.

Wahrscheinlich ist es sinnvoll, sich das von einem
Steuerberater ausrechnen zu lassen, oder?

Man kann sich das auch vom Bundesminister für Finanzen ausrechnen lassen, hier:

https://www.abgabenrechner.de/ekst/?

(1) Berechnung mit dem zu versteuernden Einkommen ohne Gewinn aus selbständiger Tätigkeit, so wie es auf dem letzten Steuerbescheid steht
(2) Berechnung mit dem zu versteuernden Einkommen plus Gewinn aus selbständiger Tätigkeit
>> Differenz = Steuerbelastung des Gewinnes aus selbständiger Tätigkeit

Schöne Grüße

MM