Hallo, liebe Experten!
Da ich mich überhaupt nicht auskenne,wäre ich dankbar für Experten-Tipps. Es geht um folgendes:
Ein Berufsschullehrer (Beamter) schreibt für einen Schulbuch-Verlag ein Schulbuch, in dem auch sehr viele Fotos vorkommen.
Nun hat er (aus organisatorischen Gründen) mit dem Verlag ausgemacht, dass er sich selbst um das Bildmaterial kümmert und es dem Verlag für eine Pauschalsumme (8000,-€) zur Verfügung stellt.
Von diesen 8000,-€ wird er einen Fotografen bezahlen (2000,- zzgl. MwSt), 5 Fotomodelle (je 200,-€) sowie den Agenten, der den Vertag mit dem Verlag zustande gebracht hat (2000,-€). Der Rest ist sein Honorar, für seine organisatorische Arbeit sowie die an den Modellen (Friseur, es geht in dem Buch um Haarschnitte, die er selbst durchführt).
Wie sieht das denn hier mit Steuern aus?
Kann mir bitte jemand die folgenden Fragen beantworten?
- Muss der Lehrer, wenn er das Bildmaterial verkauft, dafür MwSt. abführen?
- Muss er dafür zunächst ein Gewerbe anmelden?
- Kann er die Kosten für Fotograf und Fotomodelle und Materialien etc. von der zu versteuernden Summe abziehen?
- Sicher fällt auch Einkommenssteuer an. Auf welchen Betrag?
(Wenn er für die gesamte Summe von 8000,-€ Einkommensteuer zahlen muss, bleibt für ihn ja wohl nichts mehr übrig).
Ich wäre sehr dankbar, wenn ich erste Hinweise bekäme. Wahrscheinlic ist es sinnvoll, sich das von einem Steuerberater ausrechnen zu lassen, oder?
Vielen Dank im Voraus!
LiebeGrüßeChrisTine