Hallo!
Seit längerem stelle ich mir die Frage, wie man folgendes Fallbeispiel günstigen lösen kann:
Student S ist Vollzeitstudent und in der Familienversicherung. Er besitzt einen Minijob mit 2% Pauschalsteuer über 330€ monatlich und erhält das Kindergeld von den Eltern. Im März, während der Semesterferien, hat S 2500€ mit einer kurzfristigen Beschäftigung verdient. Wie viel darf dieser Student noch mit einer ggf. anstehenden kurzfristigen Beschäftigung verdienen, um noch in der Familienversicherung zu bleiben (sollte gegeben sein, sofern die 70 Tage Arbeit nicht überschritten werden) und dieser keine Steuern zahlen muss.
Ich danke euch für jede Hilfe!