Welche Steuern sind als Student bei einer kurzfristigen Beschäftigung und einem Minijob zu zahlen?

Hallo!
Seit längerem stelle ich mir die Frage, wie man folgendes Fallbeispiel günstigen lösen kann:

Student S ist Vollzeitstudent und in der Familienversicherung. Er besitzt einen Minijob mit 2% Pauschalsteuer über 330€ monatlich und erhält das Kindergeld von den Eltern. Im März, während der Semesterferien, hat S 2500€ mit einer kurzfristigen Beschäftigung verdient. Wie viel darf dieser Student noch mit einer ggf. anstehenden kurzfristigen Beschäftigung verdienen, um noch in der Familienversicherung zu bleiben (sollte gegeben sein, sofern die 70 Tage Arbeit nicht überschritten werden) und dieser keine Steuern zahlen muss.

Ich danke euch für jede Hilfe!

Hallo, Minijob und Kindergeld interessieren die Steuer nicht.

Bis zum Grundfreibetrag sind es von 2500 EUR noch mind. 6000 EUR brutto, in der Praxis eher mehr, die verdient werden können. Wir kennen leider die Werbungskosten und Sonderausgaben nicht.

Bei der Familienversicherung ist es etwas Glücks- und Ansichtssache. Kurzfristige Beschäftigungen sind nicht regelmäßig, andererseits ist mit der ersten Beschäftigung schon der jährliche Durchschnitt über 450 EUR. Ich würde sagen, in den Monaten mit Beschäftigung zahlt man den Studentenbeitrag in die KV und ist die restliche Zeit in der Familienversicherung.

Viel Glück

Barmer