Hallo!
Es gibt hier 2 Baustellen: Steuerrecht und Sozialversicherungsrecht.
Das Steuerrecht dürfte einfach sein. Man kann im Jahr rund 7700 € steuerfrei verdienen. Es kann zwar vorkommen, dass man im Rahmen der Beschäftigung Lohnsteuer abgezogen bekommt, wenn alle steuerpflichtigen Einkünfte unter diesen besagten 7.700 € liegen, bekommt man die Lohnsteuer über eine Einkommensteuererklärung wieder erstattet.
Das Sozialversicherungsrecht ist hier sehr „dynamisch“. Es wurde in den letzten 10 Jahren gefühlte 200 mal geändert. Deswegen kann ich mich hier nicht so auslassen, weil ich das irgendwann nicht mehr verfolgen konnte.
Es gibt geringfügige Beschäftigung bis 400 € pro Monat
Es gibt kurzfristige Beschäftigung von 50 Tagen im Jahr oder 2 zusammenhängenden Monaten. Dies geht aber nicht wenn die Beschäftigung berufsmäßig ausgeübt wird, das heißt wenn die Person keine „Hauptbeschäftigung“ (Arbeit, Studium, Schule) hat.
Wenn das beides nicht greift ist eine Beschäftigung unter Umständen als Werkstudent möglich, das heißt es dürfen währen der Vorlesungszeit nicht mehr als 20h in der Woche sein, in den Semesterferien auch mehr. Dann tritt nur Rentenversicherungspflicht ein.
Wenn das alles nicht greift ist der Lohn komplett sozialversicherungspflichtig (Kranken, Renten, Arbeitslosen, Pflegeversicherung)
Problem ist wenn das Studoum beendet wird um zum Zivildienst zu gehen, ist man kein Student mehr, dann gibt es die Werkstudentenregelug nicht und die kurzfristige Beschäftigung nicht weil die Berufsmäßigkeit greift. Dann bleibt nur noch Minijob, wenn Verdienst mehr als 400 € dann Sozialversicherungspflichtig.
Wenn die Arbeit auf 2 zeiträume entfällt (studium und Wartezeit auf Zivildienst) ist die Beschäftigung wahrscheinlich in 2 Teile aufzuteilen.
Gruß
Jörg