Hallo …
zunächst wissen Sie nicht ob es sich um eine Kapitalgesellschaft oder um ein Einzelunternehmen handelt, je nachdem sind die Personalkosten als Betriebsausgaben ansetzbar oder nicht.
Ob das Gesellschaftergehalt angemessen ist (verdeckte Gewinnausschüttung), ist eine Frage, die die Körperschaftsteuer betrifft, also wiederum eine Frage, die nur die Kapitalgesellschaften berührt. Der Einzelunternehmer kann entnehmen, was er unter Berücksichtigung seiner Verbindlichkeiten entnehmen kann.
Der Rohertrag beinhaltet nicht die Personalkosten, weder im Gesamtkosten-, noch im Umsatzkostenverfahren (Vgl. § 275 HGB).
Die Abschreibungen fliessen in das Betriebsergebnis ein, Sie „verwursten“ die Abschreibungen hingegen „mal eben so“ nach den neutralen Konten Vgl. § 275 HGB).
Neutraler Aufwand und neutaler Ertrag werden nach Ermittlung des Betriebsergebnisses (Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit) berücksichtigt (Vgl. § 275 HGB).
Im Ergebnis erhalten Sie nun endlich den Jahresüberschuss oder den Jahresfehlbetrag.
Der Cash-Flow ergibt sich in seiner einfachsten Ermittlungsart aus der Addition von Gewinn + Abschreibungen. Hier ergibt sich wiederum die Problematik, dass der bei einem Einzelunternehmen ausgewiesene Gewinn nicht berücksichtigt, dass der Unternehmer während des ganzen Jahres Entnahmen auf den zu erwartenden Gewinn getätigt hat, in dem die noch abzuführenden Steuern enthalten sind.
Ihrem Beispiel entsprechend würde der Einzelunternehmer einen Gewinn wie folgt erwirtschaftet haben:
Beispiel: Einzelunternehmen
Umsatz______________1000€
Einsatz_________________0€
Rohertrag___________ 1000€
Personalkosten
Raumkosten
betriebl. Steuern
Versich./Beiträge
Besondere Kosten
Kfz-Kosten
Werbe-/Reisekosten
Kosten Warenabgane
Abschreibungen_________25€
Reparatur/Instandhaltung
Sonstige Kosten________150€
Betriebsergebnis________825€
neutraler Aufwand________25€
neutraler Ertrag
Ergebnis vor Steuern_____800€
Steuern
Ergebnis nach Steuern
Im Vergleich zu Ihrer Berechnung ergibt sich eine Differenz in dem ermittelten Gewinn von 400%!
Rechnet man mit realistischen Größen und bezieht die Musterrechnung auf einen Monat, so stünden sich Ergebnisse von 2.400€ und 9.600€ gegenüber, mit entsprechender steuerlicher Auswirkung.
Die Begriffe Lohn und Betriebsausgabe, Firma und Unternehmen scheinen Ihnen nicht ganz geläufig zu sein, auch scheint Ihnen nicht bewußt zu sein, dass Existenzgründer Ihre Unternehmen (eine Firma führen die Wenigsten) zum Einkommenserwerb betreiben und von daher auf die montalichen Entnahmen auf den Gewinn angewiesen sind.
Die Wenigsten hier am Board zielen auf dem Erwerb von Maßhemden oder teurer Limousinen ab, bei den meisten Fragenden geht es schlichtweg ums Überleben.
Umso wichtiger ist es, dass die Planungen alle Eventualitäten berücksichtigen und eine möglichst realistische Einschätzung der Steuer mit einfliesst, denn den Ratschlag: „erstmal die Steuern abwarten und dann entnehmen…“ können sich die Wenigsten leisten, noch weniger, wenn das Ergebnis einen Rechenfehler von 400% aufweist !
Da Sie ja wohl offensichtlich auch die eigene Gründung planen, sei Ihnen dringend angeraten, sich selbst einmal „schlau zu machen“, sonst gibt’s irgendwann einmal ein sehr böses Erwachen !
MfG
BEBOUB