Welche Steuern?

Hallo!

Ich will mal einen Geschäftsplan entwerfen und hab mal so grob nachgerechnet, welchen Umsatz bzw. Gewinn ich zu erwarten habe, aber irgendwie waren die Summen zu schön um wahr zu sein.

Deswegen meine Frage: Welche Steuern fallen an wenn ich eine Dienstleistung anbiete? Ich hab schon ewig gegoogelt aber finde einfach keine konkreten zahlen.
Und gibt es vielleicht Software für Preiskalkulationen die die aktuellen Steuern mit beinhalten? Welche Software wäre das?

MfG
Martin

hallo,

-umsatzsteuer ggfs.
-gewerbesteuer ggfs.
-einkommensteuer ggfs.
-solidaritätszuschlag ggfs.
-kirchensteuer ggfs.

gruß vom inder

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo!

Ich will mal einen Geschäftsplan entwerfen und hab mal so grob
nachgerechnet, welchen Umsatz bzw. Gewinn ich zu erwarten
habe, aber irgendwie waren die Summen zu schön um wahr zu
sein.

Deswegen meine Frage: Welche Steuern fallen an wenn ich eine
Dienstleistung anbiete?

a) die Umsatzsteuer
b) die einkommensteuern/n die du bisher auch bezahlst (nur in anderer Höhe)

Ich hab schon ewig gegoogelt aber

finde einfach keine konkreten zahlen.

wie wärs mit der Einkommensteuertabelle des BMF?

Und gibt es vielleicht Software für Preiskalkulationen die die
aktuellen Steuern mit beinhalten? Welche Software wäre das?

Regel 1) Steuern werden nicht mitkalkuliert, weil du sonst aus dem Kalkulieren nicht mehr rauskommst.

Regel 2) Der Gewinnzuschlag ist so zu wählen, daß nach Abzug der dann zu erwartenden Steuerabzüge genug zum Leben übrig bleibt.

gruss

Hi nochmal

wie wärs mit der Einkommensteuertabelle des BMF?

Werd ich mal noch gucken, danke.

Regel 1) Steuern werden nicht mitkalkuliert, weil du sonst aus
dem Kalkulieren nicht mehr rauskommst.
Regel 2) Der Gewinnzuschlag ist so zu wählen, daß nach Abzug
der dann zu erwartenden Steuerabzüge genug zum Leben übrig
bleibt.

Ohne eine grobe Zahlen der Steuer, die abgeführt werden muss, ist das ja schwer möglich.

MfG
Martin

Hi nochmal

Ohne eine grobe Zahlen der Steuer, die abgeführt werden muss,
ist das ja schwer möglich.

es ist leicht möglich:

ich mache 1000 Umsatz
ich habe 600 Kosten
ich entnehme 200

ich schaue Tabelle und sehe, dass ich bei 200 15% Steuern bezahlen muss.

Wenn ich so ohne Berücksichtigung weiterer Freibeträge und Abzugsmöglichkeiten Rücklagen bilde, habe ich immer genug Geld um meine Steuerschuld zu begleichen.

Anmerkung:

die Umsatzsteuer ist keine Steuer, die du bezahlst, sondern du führst diese nur an den Staat ab. also nach der Kalkulation zum Nettopreis 16% dazurechnen aber nicht als Einkommen oder Gewinn oder Kostendeckungsbeitrag berechnen.

gruss

Eine solche Planung ist extremst leichtfertig !
Hallo …

die vorgeschlagene Vorgehensweise ist extremst leichtfertig, ohne die privaten Begleitumstände zu kennen, DARF man einen solchen Tipp nicht geben!

Es kommt in der Praxis oft genug vor, dass sich Ehegatten selbständig machen und in der Planung unberücksichtigt lassen, dass der Ehegatte ein hohes Einkommen erzielt und von daher bereits ein relativ hoher Steuersatz Anwendung findet.

In vielen Fällen wird dann aufgrund, falscher Planung und vorschnellen falschen Tipps mit zu niedrigen Steuersätzen gerechnet und die Finanzierung bricht mit der ersten Steuerzahlung zusammen.

Man kann sein eigenes planerisches Unvermögen dann nicht mehr mit der Argumentation: „na und… dadurch dass Freibeträge nicht berücksichtigt wurden, sind ja genügend Rücklagen da…“ kaschieren, denn die anstehenden Steuerverbindlichkeiten übersteigen diese zumeist um ein Vielfaches.

Man kann dem Fragenden daher nur dringend anraten, sehr sorgfältig zu planen und derlei gut gemeinten, aber leider substanzlosen Ratschlägen mit dem gebotenen freundlichen Lächeln zu begegnen, sie ansonsten aber zu ignorieren.

MfG
BEBOUB

1 „Gefällt mir“

Aber ich als Leie darfs mal probieren. Gleich mal testen ob ichs nun kann :smile: bitte mich korregieren.

Beispiel

Du hast eine Dienstleistung zu 1000. (Umsatz)
Du hast Personalkosten (dein Lohn) zu 600. (./. Personalkosten)
Das macht einen Rohertrag von 400 (=Rohertrag)

Nun hast du sonstige Betriebsausgaben zu 150. (./. Fixkosten)

Macht einen Cash Flow von 250 (= Cash Flow)

Nun musst du noch zinsen bei der Bank zahlen 25 (./. zinsen)

Dann hast du Abschriebungen etc. zu 25 (./. Abschriebungen)

= Ergebnis vor Steuern 200


Nun zur erklärung du hast erst einmal dein Gehalt, die 600 oben.
Die werden ganz normal als einkünfte versteuert. Das Gehalt muss unbedingt den Markt angepasst sein. also du kannst duir als Elektromeister nicht 500000 Euro zukommen lassen. So 7-10000 im Monat ist da schon maximum.

Das Ergebnis vor Steuern ist nun der Gewinn der Firma (Sagen wir mal Firma)


Nun hast du in der Firmenkasse 200 Euro über liegen, toll!
Die darfst du aber noch nicht nehmen.
Die muss die Firma versteuern, sagen wir mal zu 30%
Mist jetzt musst du 60 Euro von den 200 den Finanzbeamten geben.
Aber immer noch 140 Euro in der Firmenkasse überschuss, toll!
Nun darfst du die immer noch nicht wirklich nehmen.
Nun musst du wenn du sie nimmst das als dein Einkommen hinzurechnen.
Sagen wir mal zu 20%. Also wider zum Finanzbeamten, ihn 28 Euro in die Hand drücken.
Nun hast du von deinen Gewinn der firma (Ausser deinen Lohn natülich jeden Monat) von den 200 Euro nur noch 112 Euro nun in deiner Brieftasche, Mist.

Früher hies es mal für Existenzgründer: Jedes Magel das die Firma Gewinn macht ist für dich nur ein Fuchzgerl :smile:

Hier derbsöselt es viele, da sie ihren Lohn knapp ansetzen (Lohn ist ein ausgabe der Firma, da musst du ganz normal Einkommensteuer zahlen aber keinen Gewinn) und dann auf die Kasse fleissig zugreifen.
Dann macht die Firma jeden Monat 5000 Gewinn und sie denken sich WOW spitze, da fahre ich in urlaub oder kaufe mir schickes Auto, mal ein paar Weiber etc.
Dann ist das Geld weg und nach 2 Jahren kommt der Finanzbeamte und fragt warum du ihn kein Geld gegeben hast.
Ohoo, ups! 100000 Euro verprasst und nun will der 50000 haben, ohje o_O. Und wenn nicht gleich dann mit Zinsen und er will dir auch dein schickes Auto wegnehmen (Kennst du das Lied von Spider Murph Gang *Cadillac*? lach)

Also du kalkuierst deinen Lohn mit Sozialzuschägen und verischerungen.
Wenn du eine Familie hast und ein Haus unterhalten must und 2 Autos musst hier halt einfach zum Beispiel 3000 Euro jeden Monat ansetzen.
Schaffst du das nicht mit deiner Firma gibts hoffenltich nicht einen Monat nur Aldi Brot zu essen o_O und den Wassermax, schluck.

Nimm also wirklich nur Geld raus wenn es versteuert wird.
Mach die ersten beiden Jahre privat langsam.
Die mit gleich den schicken Porsche und masgeschneiderten Seidenhemd sind meist die mit der Wohnungsräumg nach 2,5 Jahre (Hab da mal einer .com Firma in München zugesehen udn mir von anfang imemr gedacht da sitzen 30 Heinis vorm PC und arbeiten eigentlich nix produktiv haben aber einen giga Börsenwert und gleich zu anfang nagelneue schicke dicke Audis und Porsche metalliklakiert und wandern abends zugekokst mit hübschen mädchen unterm Arm aus der Frima raus.
Und der Inhaber kauft eine Wohnung nach der anderen in München auf.

Naje nach 2 Jahren waren dann erst die mädchen weg, dann die Porsche gefolgt von der ganzen Firma und danach angeblich die Wohnungen.

Ist ein gutes Beispiel wies gehen kann.

Hoffe dir geholfen zu haben und hoffe das wir dann nach 3 Jahren Porsche fahren können. Zoomi :smile:

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi

Eine Frage hätte ich noch, hoffe ich hatte das richtig verstanden: Solang ich den Gewinn nicht entnehme aus der Firmenkasse, muss ich ihn ja auch nicht als eigenes Gehalt versteuern, oder?

MfG
Martin

Vergessen Sie den Blödsinn…
Hallo …

der Vorposterer spricht in seiner Unwissenheit von einer Kapitalgesellschaft und nicht von einem Einzelunternehmen, in Unkenntnis dieses Umstandes macht er auch nicht darauf aufmerksam.

Wenn Sie als Einzelunternehmer Gewinne entnehmen oder auf dem Konto stehen lassen bleibt sich dies gleich, weil die Entnahmen ja keine Betriebsausgaben sind und insoweit das Ergebnis mindern könnten.

Sie müssen Umsatz - Ergebnis- und Steuern sorgfältig planen und dürfen sich nicht von Aussagen „Hilfswilliger“ beirren lassen, die Fehlplanungen mit Aussagen kaschieren wie: „na und… wenn wir die Freibeträge nicht berücksichtigen, haben wir ja nuch genug Spielraum…“ oder „…am besten erst dann entnehmen, wenn versteuert wurde…“.

Diese Aussagen sind falsch und völlig weltfremd, denn jeder Unternehmer muss regelmäßige Entnahmen tätigen, um seine monatlichen privaten Ausgaben bestreiten zu können und hierzu braucht er eine exakte Planung.

Exakt bedeutet allerding nicht mit den jeweiligen Höchstsätzen zu rechnen, um immer auf der sicheren Seite zu sein, weil sonst die Kalkulation zusammenbrechen kann und man am Markt zu teuer ist, es bedeutet jedoch sehr sorgfältig zu rechnen, um die Zukunft zu sichern.

Viel Erfolg dabei !

MfG
BEBOUB

1 „Gefällt mir“

Hallo …

zunächst wissen Sie nicht ob es sich um eine Kapitalgesellschaft oder um ein Einzelunternehmen handelt, je nachdem sind die Personalkosten als Betriebsausgaben ansetzbar oder nicht.

Ob das Gesellschaftergehalt angemessen ist (verdeckte Gewinnausschüttung), ist eine Frage, die die Körperschaftsteuer betrifft, also wiederum eine Frage, die nur die Kapitalgesellschaften berührt. Der Einzelunternehmer kann entnehmen, was er unter Berücksichtigung seiner Verbindlichkeiten entnehmen kann.

Der Rohertrag beinhaltet nicht die Personalkosten, weder im Gesamtkosten-, noch im Umsatzkostenverfahren (Vgl. § 275 HGB).

Die Abschreibungen fliessen in das Betriebsergebnis ein, Sie „verwursten“ die Abschreibungen hingegen „mal eben so“ nach den neutralen Konten Vgl. § 275 HGB).

Neutraler Aufwand und neutaler Ertrag werden nach Ermittlung des Betriebsergebnisses (Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit) berücksichtigt (Vgl. § 275 HGB).

Im Ergebnis erhalten Sie nun endlich den Jahresüberschuss oder den Jahresfehlbetrag.

Der Cash-Flow ergibt sich in seiner einfachsten Ermittlungsart aus der Addition von Gewinn + Abschreibungen. Hier ergibt sich wiederum die Problematik, dass der bei einem Einzelunternehmen ausgewiesene Gewinn nicht berücksichtigt, dass der Unternehmer während des ganzen Jahres Entnahmen auf den zu erwartenden Gewinn getätigt hat, in dem die noch abzuführenden Steuern enthalten sind.

Ihrem Beispiel entsprechend würde der Einzelunternehmer einen Gewinn wie folgt erwirtschaftet haben:

Beispiel: Einzelunternehmen

Umsatz______________1000€
Einsatz_________________0€

Rohertrag___________ 1000€

Personalkosten
Raumkosten
betriebl. Steuern
Versich./Beiträge
Besondere Kosten
Kfz-Kosten
Werbe-/Reisekosten
Kosten Warenabgane
Abschreibungen_________25€
Reparatur/Instandhaltung
Sonstige Kosten________150€

Betriebsergebnis________825€

neutraler Aufwand________25€
neutraler Ertrag

Ergebnis vor Steuern_____800€

Steuern

Ergebnis nach Steuern

Im Vergleich zu Ihrer Berechnung ergibt sich eine Differenz in dem ermittelten Gewinn von 400%!

Rechnet man mit realistischen Größen und bezieht die Musterrechnung auf einen Monat, so stünden sich Ergebnisse von 2.400€ und 9.600€ gegenüber, mit entsprechender steuerlicher Auswirkung.

Die Begriffe Lohn und Betriebsausgabe, Firma und Unternehmen scheinen Ihnen nicht ganz geläufig zu sein, auch scheint Ihnen nicht bewußt zu sein, dass Existenzgründer Ihre Unternehmen (eine Firma führen die Wenigsten) zum Einkommenserwerb betreiben und von daher auf die montalichen Entnahmen auf den Gewinn angewiesen sind.

Die Wenigsten hier am Board zielen auf dem Erwerb von Maßhemden oder teurer Limousinen ab, bei den meisten Fragenden geht es schlichtweg ums Überleben.

Umso wichtiger ist es, dass die Planungen alle Eventualitäten berücksichtigen und eine möglichst realistische Einschätzung der Steuer mit einfliesst, denn den Ratschlag: „erstmal die Steuern abwarten und dann entnehmen…“ können sich die Wenigsten leisten, noch weniger, wenn das Ergebnis einen Rechenfehler von 400% aufweist !

Da Sie ja wohl offensichtlich auch die eigene Gründung planen, sei Ihnen dringend angeraten, sich selbst einmal „schlau zu machen“, sonst gibt’s irgendwann einmal ein sehr böses Erwachen !

MfG
BEBOUB

die vorgeschlagene Vorgehensweise ist extremst leichtfertig,
ohne die privaten Begleitumstände zu kennen, DARF man einen
solchen Tipp nicht geben!

doch

Es kommt in der Praxis oft genug vor, dass sich Ehegatten
selbständig machen und in der Planung unberücksichtigt lassen,
dass der Ehegatte ein hohes Einkommen erzielt und von daher
bereits ein relativ hoher Steuersatz Anwendung findet.

D.h. in meinem Beispiel, daß der Ehegatte eh seine Steuern per Abzug bezahlt, der Unternehmerlohn angenommen bei 2000 euro mit 30% (Stkl. 1 entsprechend, oder ca. 15% STkl. III enstprechen) als Rücklage 600 (300) anspart. das sind 7200 (3600) Rücklage für Steuer pro Jahr.

Bitte jetzt ein Rechenbeispiel bei hohem Verdienst des Ehegatten wo diese Rücklage nicht ausreicht.

In vielen Fällen wird dann aufgrund, falscher Planung und
vorschnellen falschen Tipps mit zu niedrigen Steuersätzen
gerechnet und die Finanzierung bricht mit der ersten
Steuerzahlung zusammen.

Er habe gehört, daß der frager ja deswegen nach einer Steuertabelle fragt. Ich setzte voraus, daß dieser sich bei Betrachten derselben dann mit den Fakten wie Steuerklassen etc. auseinandersetzt, um die Steuersätze zu finden und nicht Ihrer Annahme zufolge den ersten Stz oben links nimmt.

Man kann sein eigenes planerisches Unvermögen dann nicht mehr
mit der Argumentation: „na und… dadurch dass Freibeträge
nicht berücksichtigt wurden, sind ja genügend Rücklagen da…“
kaschieren, denn die anstehenden Steuerverbindlichkeiten
übersteigen diese zumeist um ein Vielfaches.

da haben sie wohl nicht mitgerechnet.

wenn ich 2000 entnehme und den Steuersatz für 2000 rücklege ist die Sicherheit die nicht eingerechneten freibeträge (sage mal) 100 und nicht eingerechnet eine mögliche geringere Progression im Steuersatz.

Man kann dem Fragenden daher nur dringend anraten, sehr
sorgfältig zu planen und derlei gut gemeinten, aber leider
substanzlosen Ratschlägen mit dem gebotenen freundlichen
Lächeln zu begegnen, sie ansonsten aber zu ignorieren.

Substanz war genug da, wenn man nicht mit Aggression liest.

gruss

Tja, „seltsame“ Antworten sind gelegentlich strapaziös.

Aber, ein Forum lebt
a) von den guten Antworten,
aber auch
b) von den weniger guten, weil die dann (meist gut begründet) berichtigt werden.

Die Mitleser und vielleicht auch die Frager lernen von der letzeren (zugegebenermaßen umständlicheren und risikoreicheren) Version des Ablaufs oft mehr als von der geradeaus-Version.
Dadurch hat die Version b) vielleicht doch eine gewisse Berechtigung.

Gruß JoKu

Widerspruch !.. Warum ?
Hallo …

Beispiel…

Mann ist Handelsvertreter, erzielt ein Einkommen von 60.000€ die darauf anfallende Steuer beträgt in 2005 (ESt+Soli) 12.257,02€

Frau macht sich gleichfalls selbständig, erzielt ein Einkommen von 20.000€ gemeinsam entsteht hierdurch ein Einkommen von 80.000€

Auf 80.000€ entfallen an Steuern (ESt+Soli) 19.470,05€ das Einkommen der Frau erhöht die gemeinsame Steuerlast um 7.213,03€.

7.213,03€ sind 36,07% auf das Einkommen der Frau und nicht 15% ! :smile:

Ihrem eingangs genannten Beispiel folgend, hätte der Fragende in der Steuertabelle unter 20.000€ nachgeschaut, in der Grundtabelle eine Steuerlast von 3.020,47€ und in der Splittingtabelle eine Steuerlast von 850,75€ vorgefunden, mithin zu zahlende Steuern von 4.192,56€ bzw. 6.362,38€ in der Planung nicht berücksichtigt.

MfG
BEBOUB

1 „Gefällt mir“