Welche Stk.wenn man verheiratet ist & freiberufler

Hallo,bin neu im Forum und hab noch nichts dazu gefunden.Also ich bin verheiratet und zur Zeit noch in Elternzeit,bzw arbeitslos gemeldet.Mein Mann hat die STK.3.Nun möchte ich mich gerne mit einem Gründerzuschuss freiberuflich selbstständig machen.Das ganze wird auf Kleinunternehmen basieren.Damit nicht am Ende des Jahres das böse erwachen kommt,hätte ich gerne gewusst welche LSTK mein Mann dann nehmen sollte.Und ob man den Gründerzuschuss versteuern muss?Vielen Dank schon mal.

Guten Tag,
generell kann man sagen:
aus Liquiditätsgründen STKl 3, aus Vorsichtsgründen Stkl 4.
Der Gündungszuschuss ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt.

Das ist alles sehr individuell zu betrachten - ich empfehle Ihnen dies mit einem Steuerberater zu klären.
Ich kann Ihnen Frau Kotz empfehlen www.stb-kathrinkotz.de.

Wenn Sie Hilfe bei der Konzepterstellung benötigen melden Sie sich gerne- hier gibt es Fördermittel zur Unterstützung für die Vorbereitungen die nicht rückzahlbar sind für Beratungsleistungen.

Freundliche Grüße
Dagmar Schulz
www.1a-startup.de