Mit welcher Strafe kann man rechnen wenn man 20 Jahre alt ist und daher noch unter der 0,0 Promille Grenze liegt und mit 1,8 Promille angehalten wird…
Wie lange wäre dann der FÜhrerschein weg und welche Geldstrafe hat man zu erwarten ?
Ist eine MPU in jedem Fall nötig?
Danke und Liebe Grüße
Hallo,
SSO gesehen ist es schwer zu sagen…als Laie.
Es gibt eine Seite für benannte Problematik.
)
Aber den Bussgeldkatalog mußt Du zur groben Einsicht schon mal
selber finden.
bis dahin…
mfg
nutzlos
Hi,
Ist eine MPU in jedem Fall nötig?
Ja.
Wenn ein Mensch, egal welchen Alters, mit 1,8 Promille überhaupt noch in der Lage ist ein Auto zu steuern, dann hat er sehr viel Übung/Erfahrung mit Alkohol. Es ist ausgesprochen wahrscheinlich, daß er ein ernsthaftes Alkoholproblem hat („normal“ trinkende Menschen können mit solch einem Blutalkoholgehalt meist nicht mal mehr laufen).
Eine MPU ist daher zwangsläufig, wenn er irgendwann noch mal Auto fahren möchte.
Gruß Stefan
Hallo
Aber den Bussgeldkatalog mußt Du zur groben Einsicht schon mal
selber finden.
Der Bussgeldkatalog ist in diesem Fall nutzlos. Das ist nämlich eine Straftat, über das Strafmass entscheidet ein Richter. Eine MPU ist zwingend bei einem Blutalkohol von mehr als 1,6 Promille allgemein, ab 1,3 bei Kfz. In diesem Fall sollte der Sünder schon mal Informationen dazu einholen. Zu einer positiven MPU ist eine Vorbereitung von 6 - 12 Monaten erforderlich. Führerscheinentzug dürte 6 - 9 Monate sein. Geldstrafe von 30 - 90 Tagessätze.
Nachschulungen, Mpu Vorbereitungen usw. werden nicht billig sein, man könnte durchaus mit Kosten von ein bis 2000 € rechnen.
Gruss vonsales
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Hi,
grob über den Daumen,
mindestens 10-12Monate Sperrzeit, 30-40Tagessätze Geldstrafe, ab 1,6‰ ist eine MPU zwingend. Kann auch ziemlich abweichen weil es hier um eine Straftat geht.
Bei solchen Fällen empfehle ich das www.verkehrsportal.de , die sind gut auf dem Gebiet Alkohol und MPU.
Q-Gruß
Zusatzfrage an die Experten
Hallo,
wie ist das dann eigentlich mit der Probezeit (die natürlich verlängert werden wird)? Läuft die während der führerscheinlosen Zeit weiter oder unterbricht sowas den Ablauf?
Cu Rene
Hi,
wenn der Führerschein während der Probezeit entzogen wird, dann wird bei Neuerteilung die Restprobezeit angehängt. Es zählt nur die Zeit mit gültiger Fahrerlaubnis.
Bei Fahrverbot läuft die Probezeit weiter.
Q-Gruß
Also für mein dafür halten ist dies auch eine Verkehrsstraftat die bei Ausfallerscheinungen noch über den satz von 30-40Tagessätzen geht.
Es ist anzunehmen das der Richter/Strafbefehl unterhalb der 90 Tagessätze ( aber nicht wesentlich ) sein wird.
Sollten allerdings schon andere Eintragungen in Flensburg noch hinzukommen so kann es auch ganz leicht noch höher bewertet werden und einen Eintrag im polizeilichen Führungszeugnis geben.
Aber das hängt von ab.
Meiner Meinung nach sollte man den jenigen den Führerschein für immer entziehen. Wer drinkt und Fährt hat nichts auf deutschen straßen zu suchen und sollte auch eine extrem harte strafe bekommen
MFG
Hämisches OT
Ist eine MPU in jedem Fall nötig?
Hoffentlich! Der Autofahrer scheint sie auf jeden Fall nötig zu haben. Wer mit 1,8 Promille ein Auto fährt ist ein Arschloch/Idiot/potentieller Mörder/wasauchimmer.
Hallo,
Ist ja schon recht nett mit Deinem Hinweis, aber darauf weist der BGK
auf den richtigen Seiten schon mal hin…Punkte - Geld / oder FHS…
Das ODER könnte ein Anwalt für Verkehrsrecht mit dem Täter klären.
Ansonsten bist Du einem Irrglauben erlegen:
Die MPU wird nicht ausschließlich im Hochpromillebereich angeordnet.
( ab 1,1 Promille = gesellschaftsunübliches Trinkverhalten und hohe
antrainierte Giftresistenz…)…gesetzlich = Trunkenheit im VK…
Gerade beim WH - Täter kann auch im sogenannten " Niedrigpromille "
Bereich ab 0,5 Promille eine ( erneute ) MPU angeordnet werden.
Ggf. kann eine erneute Verfehlung auch weitere Auflagen im Bezug auf
das Führen fahrerlaubnisfreier FZG nach sich ziehen…bis zu einer
Versagung der FE und oder Führung FE - freier FZG auf Lebenszeit.
Für die MPU an sich gelten die sogenannten " Begutachtungsleitlinien "
( steht nicht im BGK )
Aber die vorherigen Verkehrssünden sieht der Gutachter in den Akten.
Daher am besten ( auch zunächst kostenlos… ) in entsprechenden
WWW-Foren auf die MPU als WH intensiv vorbereiten.
Teilbereiche der Vorbereitung wurden im Thread bereits genannt…
mfg
nutzlos