Welche Strafe droht bei Überschreitung der 7-Tage-Frist einer Mängelkarte (wegen überfälliger Hauptuntersuchung)?

Ich bin von der Polizei angehalten worden, weil bei meinem Auto die HU überfällig ist. Das Bußgeld für die Überziehung haben sie gleich kassiert. Dazu gab es eine Mängelkarte, auf der steht, dass der Mangel behoben und die Karte innerhalb von 7 Tagen an die Straßenverkehrsbehörde zuzuleiten ist.

Wie sich herausstellte, wäre für eine neue HU-Plakette an meinem Fahrzeug aber so viel zu machen, dass mir das einfach zu teuer ist. Also: verkaufen.

Problem: Ich bin die nächsten zwei Wochen nicht da, kann also erst danach das Auto loswerden und die Straßenverkehrsbehörde informieren. Die 7-Tage-Frist ist dann etwas überschritten.

Meine Frage: Was kostet es mich, wenn ich z.B. erst nach 15 oder 20 Tagen bei der Behörde antanze? Hat damit jemand Erfahrungen? Werden die böse auf mich sein? :sweat: Gibt’s dann sofort eine Strafe / ein Bußgeld oder irgendwelche Verwaltungsgebühren oder liegt das noch im Toleranzbereich?

Wie wäre es, wenn Du mit der Behörde kontakt aufnimmst ?

Stelle sicher, daß der Wagen nicht bewegt wird, bzw. hinterlege sicherheitshalber die Kennzeichen und Papiere bei denen, damit sie davon ausgehen können, daß Du es ernst meinst.

Ansonsten ist das alles Dein Problem, denn:

  • Du wußtest wann HU ist
  • Du hättest bei Bekanntsein einiger Mängel und der Unsicherheit den Wagen weiter zu betrieben, bereits im Vorfeld aktiv werden können, einen anderen Wagen zu organisieren.
  • Du weißt auch, daß wenn man erwischt wird, sich eben beeilen muß.

Ansonsten Deine 2 wöchige Abwesenheit verschieben und das erldigen, was Du hättest bereits tun können.

Solltest Du den Behörden/Polizei nicht glaubhaft aufzeigen können, daß der Wagen in den zwei Wochen nicht bewegt wird (s.o. Kennzeichen hinterlegen) fahren die eben volles Programm.

Zeit genug hattest Du ja.

MfG