Welche Strafe droht wegen Urkundenfälschung?

Hallo zusammen!

Kann mir evtl. jemand (gerne aus vielleicht vorhandenen Beispielen) mitteilen, welche Strafe bei einer Anzeige wegen Urkundenfälschung droht?

Es ist so, dass an einem Kfz-Kennzeichen hinten das Dienstsiegel überklebt wurde. Es handelte sich dabei um ein geringfügig größeren Aufkleber als das Siegel selbst, welches somit komplett überdeckt war.

Dies kam zustande als ein paar Freunde in Bierlaune spaßeshalber ein Auto beklebten. Dies hatte der Fahrer selbstverständlich bemerkt und ist auch wissentlich damit weitergefahren. Dieser hatte auch nicht versucht diesen zu entfernen, da man bei genauem hinschauen noch erkennen konnte das unter dem „Aufkleber“ ein Dienstsiegel angebracht war. Dies allerdings nur durch Konturen des Randes und nicht mehr als Siegel. Da der Fahrer außerdem bedenken hatte das bei dem Versuch den „Aufkleber“ zu entfernen das Dienstsiegel mit abreist, hat er keinerlei Versuche unternommen diesen zu entfernen.
Nun wurde das Fahrzeug auf einem Parkplatz stehend von zwei Beamten der Polizei so vorgefunden und aufgenommen. Während dessen kam der Fahrer hinzu und erklärte den Sachverhalt den beiden Beamten.
Diese haben dann die Aufforderung erteilt den Aufkleber so zu entfernen das dieses Dienstsiegel unbeschädigt erkennbar ist oder ein neues Kennzeichen auf der Zulassungsstelle zu erwerben und dann das Fahrzeug innerhalb von ca. 10 Tagen auf einer Dienststelle vorzuführen. Dieser Aufforderung kam der Fahrer dann auch einen Tag später nach!
Er hatte den entsprechenden Aufkleber bei einem Beschriftungsservice fachmännisch entfernen lassen um das darunter liegende Siegel nicht zu beschädigen.
Allerdings wurde dem Fahrer von dem Beamten auf der Dienstelle mitgeteilt, dass trotzdem eine Anzeige gegen ihn, wegen Urkundenfälschung, vorliegt.
Nun würde ich sehr gerne wissen was dem Fahrer für Konsequenzen drohen oder wie er sich am besten verhalten soll!?

Bedanke mich schon jetzt für jede INFO und hoffe es kann mir jemand eine Brauchbare Information geben.

der gesetzliche strafrahmen für die urkundenfälschung ist grds. Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe

der gesetzliche strafrahmen für die urkundenfälschung ist
grds. Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe

hm, relativierend darf gesagt werden, dass die Freiheitsstrafe beim hier geschilderten Fall keine Rolle spielen wird, Es sollte eine niedrige Geldstrafe sein, welche wohl im Rahmen eines Strafbefehl ausgesprochen wird. Gilt der Angeschuldigte zum Tatzeitpunkt als Heranwachsender kann die Sache nochmal anders aussehen.

Hallo,

Allerdings wurde dem Fahrer von dem Beamten auf der Dienstelle
mitgeteilt, dass trotzdem eine Anzeige gegen ihn, wegen
Urkundenfälschung, vorliegt.
Nun würde ich sehr gerne wissen was dem Fahrer für
Konsequenzen drohen oder wie er sich am besten verhalten
soll!?

da der Fahrer ja ganz offensichtlich nicht der Täter war, dürfte ihm bestenfalls eine Zeugenaussage gegen sein Kumpels drohen. Für eine Bestrafung sehe ich mangels Tatbeteiligung keine Grundlage.

Gruß

S.J.