Welche Strafe für Sex im Freien?

Lol - wie ist das Strafmaß bei Sex im Auto, ok - dunkel, am fast nie begangenen Straßenrand - kein Bürgersteig - wenig Straßenverkehr…? Beide beteiligte volljährig? Also wenn man bemüht ist - dass es keiner mitbekommt? Wo gehts noch, wo wird es teuer - gibt es Preisunterschiede…lol?

Seid fair und gebt uns ne ehrliche Auskunft - wir sind noch Wohungslos (aber im besten Willen zusammen zu ziehen - wenn meine Freundin endlich Arbeit in München bekomemn würde!)

Ich danke Euch soooo - Maren

Lol - wie ist das Strafmaß bei Sex im Auto, ok - dunkel, am
fast nie begangenen Straßenrand - kein Bürgersteig - wenig
Straßenverkehr…? Beide beteiligte volljährig? Also wenn man
bemüht ist - dass es keiner mitbekommt? Wo gehts noch, wo wird
es teuer - gibt es Preisunterschiede…lol?

Unter diesen Umständen ist es wohl weder Ordnungswidrig noch strafbar - kostet also nichts.
Tut ihr es absichtlich öffentlich:

§ 119 OWIG
[Grob anstößige und belästigende Handlungen]
(1) Ordnungswidrig handelt, wer

öffentlich in einer Weise, die geeignet ist, andere zu belästigen, oder

in grob anstößiger Weise durch Verbreiten von Schriften, Ton oder Bildträgern, Abbildungen oder Darstellungen oder durch das öffentliche Zugänglichmachen von Datenspeichern Gelegenheit zu sexuellen Handlungen anbietet, ankündigt, anpreist oder Erklärungen solchen Inhalts bekanntgibt.

(2) Ordnungswidrig handelt auch, wer auf die in Absatz 1 bezeichnete Weise Mittel oder Gegenstände, die dem sexuellen Gebrauch dienen, anbietet, ankündigt, anpreist oder Erklärungen solchen Inhalts bekanntgibt.

(3) Ordnungswidrig handelt ferner, wer öffentlich Schriften, Ton- oder Bildträger, Datenspeichern, Abbildungen oder Darstellungen sexuellen Inhalts an Orten ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht, an denen dies grob anstößig wirkt.

(4) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1 Nr.1 mit einer Geldbuße bis zu zweitausend Deutsche Mark, in den übrigen Fällen mit einer Geldbuße bis zu zwanzigtausend Deutsche Mark geahndet werden.

Also bis zu 1000 Euro.

Wißt Ihr das Kinder (also unter 14) zusehen:

§ 176 Sexueller Mißbrauch von Kindern
(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

  1. sexuelle Handlungen vor einem Kind vornimmt,

M.

Seid fair und gebt uns ne ehrliche Auskunft - wir sind noch
Wohungslos (aber im besten Willen zusammen zu ziehen - wenn
meine Freundin endlich Arbeit in München bekomemn würde!)

Ich danke Euch soooo - Maren

So schauts aus
Hallo Maren,

das dürfte dich interessieren: http://dejure.org/gesetze/StGB/183a.html

Die Geldstrafe kann man nicht pauschalisieren, denn es kommt immer auf den Richter an.

Also Häng die Fenster im Auto zu und es kann dir niemand mehr was…

Gruß Ivo

Ich darf davon ausgehen, dass Maren ein weiblicher Vorname ist ?

Insofern verstößt eine solche Handlung gegen § 175 StGB und ist mit bis zu 3 Jahren Gefängnis zu bestrafen ! Ihr solltet Euch für Euer verwerflich Tun schämen !

Und vergesset nicht, die Erde ist eine Scheibe !

HM

* Zwar bezieht sich der besagte Paragraph nur auf personen männlichen Geschlechtes, aber sollte in Zeiten der Gleichstellung auch für Frauenspersonen Anwendung finden.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Mal ein Neues anschaffen…

Ich darf davon ausgehen, dass Maren ein weiblicher Vorname ist
?

Insofern verstößt eine solche Handlung gegen § 175 StGB und
ist mit bis zu 3 Jahren Gefängnis zu bestrafen ! Ihr solltet
Euch für Euer verwerflich Tun schämen !

Und vergesset nicht, die Erde ist eine Scheibe !

Servus Herr Meyer
hey, Beim § 175 steht in der Fassung vom 30. 08. 2002 nur ein einfaches, schlichtes, und ergreifendes WEGGEFALLEN
Derartiges „Tun“ ist also zumindest lt. Strafgesetzbuch nicht verwerflich.

Ich empfehle übrigens für Sex im Auto das Bergbaustädchen Coeur d Alene in Idaho:
Wenn ein Polizist den Verdacht hat, dass in einem Auto sexuelle Aktivität stattfindet, so muss er in sicherer Entfernung auf sich aufmerksam machen (Hupen oder so) dann 3 Minuten warten, und darf sich erst dann dem Auto nähern.

Find ich fair

Grüssle
Mike

P.S. Die Erde ist natürlich keine Scheibe…
totaler Unfug…
Sie ist eine Hohlkugel!
UND wir leben auf der Innenseite…

Hi!

Insofern verstößt eine solche Handlung gegen § 175 StGB und
ist mit bis zu 3 Jahren Gefängnis zu bestrafen !

Hä? Ist der Paragraf nicht 1994 ersatzlos gestrichen worden?

lemmy

herr meyer ist noch nicht soweit *g* (o.w.t.)

Hä? Ist der Paragraf nicht 1994 ersatzlos gestrichen worden?

Weißt du, was nach dem Hexenhammer jetzt für diese Antwort steht ?

nüscht :smile:

Weißt du, was nach dem Hexenhammer jetzt für diese Antwort
steht ?

  • die inquisitoren kannten herrn meyer nämlich noch nicht - auch wenn er zuweilen etwas von gestern ist :wink:

Hallo,

gerade heute habe ich darüber einen Bericht im Radio gehört.
Darin hieß es, das es strafbar ist, wenn sich dadurch jemand gestört fühlt und Anzeige erstattet. Hier gilt also, wo kein Kläger, da kein Richter. Falls euch aber mal so eine Anzeige ins Haus flattert, reicht das Strafmaß von Geldstrafe in Form von Tagessätzen (Einkommensabhängig) bis zu einer Gefängnisstrafe von bis zu drei Jahren.
Also falls Ihr dabei beobachtet werdet, immer schön lächeln und vielleicht zum mitmachen einladen :wink:

Gruß
roland

TAUSEND DANK EUCH ALLEN!!!
OKOK, die exhibitionistische Heilbehandlung trifft mich am ärgsten… ich lache mich kaputt - DANKE und Euch Alles LIEBE!!! :wink:)