Lol - wie ist das Strafmaß bei Sex im Auto, ok - dunkel, am
fast nie begangenen Straßenrand - kein Bürgersteig - wenig
Straßenverkehr…? Beide beteiligte volljährig? Also wenn man
bemüht ist - dass es keiner mitbekommt? Wo gehts noch, wo wird
es teuer - gibt es Preisunterschiede…lol?
Unter diesen Umständen ist es wohl weder Ordnungswidrig noch strafbar - kostet also nichts.
Tut ihr es absichtlich öffentlich:
§ 119 OWIG
[Grob anstößige und belästigende Handlungen]
(1) Ordnungswidrig handelt, wer
öffentlich in einer Weise, die geeignet ist, andere zu belästigen, oder
in grob anstößiger Weise durch Verbreiten von Schriften, Ton oder Bildträgern, Abbildungen oder Darstellungen oder durch das öffentliche Zugänglichmachen von Datenspeichern Gelegenheit zu sexuellen Handlungen anbietet, ankündigt, anpreist oder Erklärungen solchen Inhalts bekanntgibt.
(2) Ordnungswidrig handelt auch, wer auf die in Absatz 1 bezeichnete Weise Mittel oder Gegenstände, die dem sexuellen Gebrauch dienen, anbietet, ankündigt, anpreist oder Erklärungen solchen Inhalts bekanntgibt.
(3) Ordnungswidrig handelt ferner, wer öffentlich Schriften, Ton- oder Bildträger, Datenspeichern, Abbildungen oder Darstellungen sexuellen Inhalts an Orten ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht, an denen dies grob anstößig wirkt.
(4) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1 Nr.1 mit einer Geldbuße bis zu zweitausend Deutsche Mark, in den übrigen Fällen mit einer Geldbuße bis zu zwanzigtausend Deutsche Mark geahndet werden.
Also bis zu 1000 Euro.
Wißt Ihr das Kinder (also unter 14) zusehen:
§ 176 Sexueller Mißbrauch von Kindern
(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
- sexuelle Handlungen vor einem Kind vornimmt,
M.
Seid fair und gebt uns ne ehrliche Auskunft - wir sind noch
Wohungslos (aber im besten Willen zusammen zu ziehen - wenn
meine Freundin endlich Arbeit in München bekomemn würde!)
Ich danke Euch soooo - Maren