Hallo Wissende,
ich hoffe, es ist nicht schlimm, wenn ich einen konkreten Namen nenne. Es handelt sich ja trotzdem um eine hypothetische Frage.
Und zwar: Was wäre eigentlich passiert, wenn sich Mengele sagen wir 1965 in ein Flugzeug gesetzt hätte, nach Deutschland geflogen wäre und sich dort der Justiz gestellt hätte? Welche Strafe hätte er erwarten müssen?
Eichmann ist ja von den Israelis geschnappt worden und hingerichtet worden. Aber Mengele wäre dann wohl erst einmal in ein deutsches Gefängnis gekommen und vor dem Mossad sicher gewesen, oder? … Wäre er wieder frei gekommen? Wann? Falls nicht, mit welcher Begründung?
Vorzuwerfen sind ihm nicht nur die Experimente, sondern auch Selektionen, und er hat in mehreren Fällen Zyklon B selbst in die Gaskammer geworfen.
So bitte schreibt mal was ihr meint. Ich mache jetzt Feierabend, ich merk schon, mir fällt nichts Gescheites mehr ein.
Schöne Grüße
Petra
Letztlich hängt die Strafe davon ab, ob ihm etwas Konkretes zu beweisen war und, wenn ja, was. Vermutlich wäre er wegen Mordes verurteilt worden. Soweit ich weiß, konnte man seinerzeit noch zu mehrfach lebenslänglicher Haft verurteilt werden. Andernfalls wäre er eben „nur“ zu lebenslänglich verurteilt worden.
Der Grund für die Strafe wäre halt die Erfüllung des Mordparagrafen gewesen. Zum Problem der möglichen Rechtmäßigkeit nach den positiven Normen des NS-Staates vgl. dies:
http://de.wikipedia.org/wiki/Radbruchsche_Formel
Eine Auslieferung an Israel hätte er nicht befürchten müssen, weil Deutsche gemäß unserer Verfassung nicht ausgeliefert werden dürfen. Ich nehme aber auch an, dass das israelische Interesse ungleich geringer war als bei Eichmann, der ja explizit die Judenfrage „lösen“ wollte.
Eine für mich angemessene Bestrafung wäre gewesen, wenn er an die überlebenden Familienangehörigen zur Bestrafung ausgeliefert worden wäre; man hätte natürlich den Familienangehörigen keine Vorgaben und Einschränkungen hinsichtlich der Bestrafung machen dürften.
Schönen Tag noch.
Hallo Benvolio,
Das Szenario wurde verfilmt:
http://de.wikipedia.org/wiki/Nichts_als_die_Wahrheit…
Ja, stimmt. Das hatte ich ja total vergessen … werde ich mir wohl mal bei Gelegenheit nochmal anschauen. Obwohl ich den Film nicht sonderlich gut fand, weil Mengele meiner Meinung nach nicht glaubwürdig dargestellt war und sich nicht mal ähnlich sah.
Beweisen hätte man seine Taten wohl schon können, bzw. man hätte genug Zeugenaussagen gehabt. Ein Indizienbeweis oder wie man sowas nennt wäre nach so langer Zeit natürlich nicht mehr möglich gewesen. … Weiß nicht, ob das ein Problem gewesen wäre, ihn „nur“ aufgrund von Zeugenaussagen zu verurteilen?
Ich habe mich halt gefragt, was er eigentlich dadurch gewonnen hat, dass er sich in Südamerika bei Leuten versteckt hat, mit denen er sich ständig nur gestritten hat. Aber wenn man damals noch zu „mehrmals lebenslänglich“ verurteilt werden konnte, dann wäre er wohl wirklich nicht mehr frei gekommen, wenn er sich gestellt oder man ihn erwischt hätte. Naja, obwohl … wenn ich da an manche andere Urteile über NS-Verbrecher denke … vielleicht doch? Was meinst du?
Schöne Grüße
Petra
Beweisen hätte man seine Taten wohl schon können, bzw. man
hätte genug Zeugenaussagen gehabt. Ein Indizienbeweis oder wie
man sowas nennt wäre nach so langer Zeit natürlich nicht mehr
möglich gewesen. … Weiß nicht, ob das ein Problem gewesen
wäre, ihn „nur“ aufgrund von Zeugenaussagen zu verurteilen?
Na ja, was heißt „nur“? Zeugen sind zwar das unzuverlässigste, in der Praxis aber trotzdem das wichtigste Beweismittel.
Ich habe mich halt gefragt, was er eigentlich dadurch gewonnen
hat, dass er sich in Südamerika bei Leuten versteckt hat, mit
denen er sich ständig nur gestritten hat. Aber wenn man damals
noch zu „mehrmals lebenslänglich“ verurteilt werden konnte,
dann wäre er wohl wirklich nicht mehr frei gekommen, wenn er
sich gestellt oder man ihn erwischt hätte.
Mit nur einmal lebenslänglich auch. Lebenslänglich ist eben zunächst einmal lebenslänglich. Einen Automatismus, wie ihn viele vermuten, dass man nach 15 Jahren frei wird, gibt es nicht.
Naja, obwohl …
wenn ich da an manche andere Urteile über NS-Verbrecher denke
… vielleicht doch? Was meinst du?
Meine ich was? Wozu? Wie?
Hallo,
Naja, obwohl …
wenn ich da an manche andere Urteile über NS-Verbrecher denke
… vielleicht doch? Was meinst du?
Meine ich was? Wozu? Wie?
Ich meine: Meinst du, er hätte lebenslänglich bekommen? Ich war nämlich überrascht, wie „billig“ manche andere NS-Verbrecher davongekommen sind. … *grübel* Aber frag mich jeztt nicht, wer. Ich überlege schon die ganze Zeit, und mir fällt gerade niemand anders als von Verschuer ein, das war der „Auftraggeber“ Mengeles, der überhaupt gar nicht verurteilt wurde und nach einigen Jahren sogar wieder einen Lehrstuhl in Humangenetik bekam.
*grübel* Wo hab ich das nur gelesen mit dem überraschend milden Urteil? … Na jedenfalls, vielleicht wäre auch Mengele recht „billig“ davongekommen?
Schöne Grüße
Petra
Überhaupt eine Strafe?
Morgen,
hätte er den überhaupt eine Straße bekommen, denn zur Zeit der Taten war dies doch im Dritten Reich sicherlich nach den Gesetzten erlaubt. In einen Rechtsstaat kann man jemand nur bestrafen wenn zum Zeitpunkt der Tat er Gegend geltendes Recht verstößt.
cu Naseweis
Ach Gottchen…
…haben Sie eigentlich noch rein garnichts von den NS Prozessen nach 49` gehört? Das Thema ist doch lange durchgekaut.
Gruß
Dea
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Ich meine: Meinst du, er hätte lebenslänglich bekommen? Ich
war nämlich überrascht, wie „billig“ manche andere
NS-Verbrecher davongekommen sind. …
Das kommt darauf an, wofür sie bestraft wurden.
Guckst Du zB. hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Auschwitzprozesse#Urtei…
Da war doch einiges lebenslanges dabei (ist auch nur eines, das gegen Lucas, vom BGH aufgehoben worden), die übrigen waren meist Beihelfer.
Wenn es einen interessiert, das Fritz Bauer Institut in Frankfurt hat ein umfassendes Werk über den Prozess herausgebracht, inkl. DVD mit allen Tonbandaufnahmen (insb. der Zeugenaussagen).
Gruß
Dea
Guten Morgen,
Guckst Du zB. hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Auschwitzprozesse#Urtei…
Danke! Tante Wiki hat doch alles
Schöne Tabelle.
Wenn es einen interessiert, das Fritz Bauer Institut in
Frankfurt hat ein umfassendes Werk über den Prozess
herausgebracht, inkl. DVD mit allen Tonbandaufnahmen (insb.
der Zeugenaussagen).
Ja interessieren tut es „einen“ schon - aber hier stapeln sich noch die Bücher über Mengele und man will ja auch mal ab und zu was lesen, was nichts mit dem 3. Reich zu tun hat. Ist so ein ganz seltsames Bedürfnis von mir, auch mal Bücher zu lesen, in denen niemand umgebracht wird …
Schöne Grüße
Petra
hätte er den überhaupt eine Straße bekommen, denn zur Zeit der
Taten war dies doch im Dritten Reich sicherlich nach den
Gesetzten erlaubt. In einen Rechtsstaat kann man jemand nur
bestrafen wenn zum Zeitpunkt der Tat er Gegend geltendes Recht
verstößt.
Eine Frage die Benvolio bereits beantwortet hat:
http://de.wikipedia.org/wiki/Radbruchsche_Formel
M.
Hallo
hätte er den überhaupt eine Straße bekommen
Nee, aber eine Strafe 
denn zur Zeit der
Taten war dies doch im Dritten Reich sicherlich nach den
Gesetzten erlaubt. In einen Rechtsstaat kann man jemand nur
bestrafen wenn zum Zeitpunkt der Tat er Gegend geltendes Recht
verstößt.
Dazu braucht es überhaupt keine Radbruchsche Formel: Der § 211 StGB (Mord) wurde im wesentlichen in der heute noch geltenden Fassung von den Nazis selbst „volksnah“ formuliert und galt während der ganzen NS-Zeit als die amtliche Strafvorschrift für Mord.
Mengele wäre demzufolge gemäß der zum Tatzeitpunkt geltenden NS-Gesetzgebung wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen zum Tode zu verurteilen gewesen, aber da die Todesstrafe 1949 abgeschafft wurde, wäre dieses Strafmaß in eine lebenslange Freiheitsstrafe umgewandelt worden.
Dass deutsche Juristen, die ja oft genug selbst Stützen des Regimes gewesen waren, immer wieder allerlei mildernde Umstände für NS-Täter fanden, steht auf einem anderen Blatt und sagt eher etwas aus über die Qualität und Geisteshaltung deutscher Jurisprudenz als über das formal anzuwendende Recht.
Gruß
smalbop
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Minus-Sternchen
Hallo,
so mit Rechtstaatlichkeit hast Du es nicht so?
Tadelnd,
Andreas
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Hallo,
hätte er den überhaupt eine Straßfe bekommen, denn zur Zeit der
Taten war dies doch im Dritten Reich sicherlich nach den
Gesetzten erlaubt. In einen Rechtsstaat kann man jemand nur
bestrafen wenn zum Zeitpunkt der Tat er Gegend geltendes Recht
verstößt.
neben dem nationalen Recht gibt es aber Völkerrecht und internationale Abkommen.
Wie erklärst Du Dir sonst, dass
Mauerschützen der DDR Grenztruppen und Politiker des DDR Systems bestraft wurden…
Ein Haftbefehl gegen Gaddafi erlassen wurde…
Ratko Mladic vor dem Haager Tribunal angeklagt ist…
usw. ?
Und dann gibt es noch
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__5.html
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__6.html
Deine Aussage entspricht im wesentlichen der Argumentation, die von Kriegsverbrechern und Massenmördern angeführt wird.
Gruß
S.J.
Wie erklärst Du Dir sonst, dass
Mauerschützen der DDR Grenztruppen und Politiker des DDR
Systems bestraft wurden…
Also DDR-Politiker wurden nicht bestraft. Mielke bekam eine Haftstrafe für einen Mord vor vielen jahrzehnten. Die anderen inkl. Honni sind freigekommen.
Also DDR-Politiker wurden nicht bestraft. Mielke bekam eine
Haftstrafe für einen Mord vor vielen jahrzehnten. Die anderen
inkl. Honni sind freigekommen.
Stimmt nicht.
Kessler, Stechbart und Albrecht sind wegen Anstifung bzw. Beihilfe zum Totschlag verurteilt worden (siehe NJW 1994, 2708).
Kessler: 7 Jahre 6 Monate
Streletz: 5 Jahre 6 Monate
Albrecht: 5 Jahre
Auch Krenz, Schabowski und Kleiber sind verurteilt worden und haben ihre Strafen abgesessen.
Hallo,
Also DDR-Politiker wurden nicht bestraft. Mielke bekam eine
Haftstrafe für einen Mord vor vielen jahrzehnten. Die anderen
inkl. Honni sind freigekommen.
dass jemand nicht bestraft wurde, heißt nicht in jedem Fall, dass er nicht hätte bestraft werden können. Honneker ist dem Verfahren entgangen, Egon Krenz wurde wegen Totschlags in vier Fällen zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten verurteilt, die auch vollzogen wurde.
Gruß
S.J.