Welche strafe kann einen erwarten ?

hallo

folgender fiktiver sachverhalt :

wenn jemand ein internetladen betreibt ( also homepage hat und dort verkauft ), diesen aber nicht als gewerblich angemeldet hat ( sondern nur so nebenbei im monat ab und an was verkauft ), aber der laden trotz allen jeden monat im schnitt 500 bis 1000 euro gewinn abwirft und man eines tages erwischt wird, bzw kontrolliert wird, was kann einen erwarten ?

man führt keine bücher uber verkauf oder sonstwas. geld wurde auf konto überwiessen und ware verschickt ( ware in china bestellt und hier dann verkauft, zoll wurde bezahlt )

mfg

Hallo,

ohne hier nun alle Vorschriften zu zitieren,
fällt mit ein STEUERHINTERZIEHUNG.

  1. Umsatzsteuer,
  2. Einkommenssteuer
  3. Gewerbesteuer

Wenn er einen Job hat und es als Nebenjob betreibt ok, ohne festes Einkommen SCHWARZARBEIT?
Sozialversicherungsbetrug?

Wenn keine Bücher geführt werden wird der Umsatz geschätzt und der Betreiber daraufhin veranlagt.

Alles in allem zumindest eine Steuernachzahlung, ok ist jetzt keine Strafe, aber wer das Geld nicht hat dem tuts weh.
Anzeige wird dann von Amtswegen erstattet.

Gruß Rumburak
Alle Angaben ohne Garantie auf Vollständigkeit

Servus,

wenn sich der Steuerpflichtige, der Steuern hinterzogen hat, selbst anzeigt, bleibt die Tat in dem Umfang straffrei, wie er die hinterzogenen Steuern erklärt und bezahlt hat.

Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die Finanzbehörden zum Zeitpunkt der Selbstanzeige noch nicht begonnen haben, konkret gegen ihn zu ermitteln. Dass noch keine konkreten Ermittlungen stattfinden, ist im Fall eines Internetshops zwar eher unwahrscheinlich, aber immerhin denkbar.

Schöne Grüße

MM