Welche Straftat bzw. OWI?

1 Fall:
Eine Person stubst " aus Spaß" die Mütze eines Polizisten runter.

  1. Fall:
    Jemand versucht „aus Spaß“ ohne die Absicht jemanden zu verletzen einem Polizisten die Waffe rauszuziehen (schafft es nicht)

3.Fall:
er zieht sie raus und gibt sie sofort zurück

  1. Fall:
    zieht die Waffe halb raus und steckt sie gleich wieder zurück.

Um welche Straftaten bzw. Owis handelt es sich dabei?

Toller „Spaß“
Vielleicht sollte man sich mal überlegen, ob man einem ansieht, dass es „Spaß“ ist, wenn man versucht, einem Polizeibeamten die Waffe wegzunehmen? Oder vielleicht doch ernst? Wie soll der Beamte reagieren, wenn man versucht, ihm ein Werkzeug wegzunehmen, was zur Tötung/Verletzung von Menschen geeignet ist?
Zumindest in den Fällen, dass man sie tatsächlich in der Hand hat, käme theoretisch schon eine mögliche Anzeige wegen Verstoß gegen das Waffengesetz in Frage, da man die Berechtigung zum Führen nicht haben dürfte.
Und geführt hat man sie schon, wenn man sie in der Hand hat.

Deshalb steht der Spaß in Anführungsstrichen da!
Und sollte nur ausdrücken, das die Person den Polizisten nicht umbringen wollte oder sonst irgendjemanden verletzen wollte.
Und an Karneval ist sowas garnicht so abwegig und schon vorgekommen.

Aber meine Fragen sind damit leider nicht beantwortet

Guten Abend!

Das ist aber nett von Dir, dass Du wenigstens ein Gesetz aufgeführt hast, welches tatsächlich existiert. Ein wohlwollender Professor hätte Dir dafür in einem schwachen Moment eventuell die Note „mangelhaft (1 P.)“ unter die Klausur gekritzelt.

Aber gehen wir Deinem Ansatz doch mal ernsthaft nach. Bei der Bemessung der Strafbarkeit nach § 52 Abs. 1 Nr. 1 WaffG wäre mE zu fragen, ob das Besitzen oder Führen der Waffe auch in einem Fall zu bejahen wäre, in dem die tatsächliche Gewalt zu keinem Zeitpunkt willensgetragen ist. Darüber ließe sich trefflich diskutieren, aber bitte auf einem gewissen Level.

Wenn ich Dich richtig verstehe, dann wäre es nicht vom Willen getragen, die tatsächliche Gewalt über die Waffe auszuüben?
Also ich greife aktiv mit meiner Hand nach der Waffe, ziehe sie aus dem Holster und halte sie (zumindest kurzzeitig) in meiner Hand… Und das ganze mache ich ohne Willen?

Darüber läßt sich meines Erachtens nicht diskutieren.

Allerdings habe ich auch im Konjunktiv gesprochen, „es käme in Betracht“. Weil ich es auch für sehr weit hergeholt halte. Das war aber das Einzige was ich in dieser Sache überhaupt in Betracht gezogen hätte, wenn man was konstruieren will.

Deine oberlehrerhafte Antwort hat jedenfalls nicht weitergeholfen.

btt: Stimmt, Du wolltest die Rechtsfolgen. Ich hatte es eher aus der Sicht betrachtet, wie ein Polizist das in der Situation betrachten würde und was seine Reaktion wäre.
Fasching/Karneval schwächt das Ganze natürlich nochmal etwas ab, da hier wohl andere Maßstäbe anliegen, als in sonstigen Einsätzen.