Welche Summe darf unter meinem Kopfkissen liegen?

Guten Tag!

Wieviel Geld darf ein Bundesbürger unter seinem Kopfkissen liegen haben
und bei Bedarf sein Auto/Brilliantarmband/Computer etc. bar bezahlen
oder auch jemandem leihen?

Welche Summe ist das?

Wieviel Geld darf ein Bundesbürger unter seinem Kopfkissen
liegen haben
und bei Bedarf sein Auto/Brilliantarmband/Computer etc. bar
bezahlen
oder auch jemandem leihen?
Welche Summe ist das?

Hallo,
Gegenfrage: Wie kommst du darauf, dass es dafür eine Begrenzung gibt?
Na gut, das Bauamt oder der Vermieter könnten Probleme machen, wenn durch die Ansammlung die Statik des Hauses gefährdet wird.
Grüße
Ulf

Wie sagt der Herr von der Bundesbank doch so schön:

„Hinsichtlich der Menge an Bargeld, die man zu Hause aufbewahren bzw. bei sich fuehren darf gibt es keine gesetzlichen Grenzen.
Beim Euro handelt es sich um eine frei konvertible Waehrung. Es existieren keine Vorschriften hinsichtlich Bargeld- oder Devisenbewirtschaftung.
Die Bargeldmenge, die im Euro-Waehrungsgebiet umlaeuft wird aber vom Europaeischen System der Zentralbanken sehr wohl erfasst (Bargeld ist Teil der Geldmenge M 1) und monatlich veroeffentlicht.
Die Hoehe der Geldmenge M 1 (als Teilmenge der fuer Entscheidungen relevanten Geldmenge M 3) fliesst in die Entscheidung ueber die Liquiditaets ausstattung des Bankensystems (EZB-Rat) mit ein.
Sie brauchen sich diesbezueglich also keine Gedanken zu machen.“

Wichtiger fand ich den Hinweis am Schluss:
„Problematischer waere das persoenliche Risiko (Verlust/Diebstahl) das Sie eingehen, wuerden, wenn Sie groessere Bargeldmengen, ggf. ungeschuetzt, zuhause aufheben.“

Das schaust Du in deine Versicherungsbedingungen. Hier ist der versicherte Betrag an Bargeld eher gering.
:wink:

Frank Wilke

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Wieviel Geld darf ein Bundesbürger unter seinem Kopfkissen
liegen haben und bei Bedarf sein Auto/Brilliantarmband/Computer etc.
bar bezahlen oder auch jemandem leihen?

Wenn Herr Bauer der Herrn Müller 5000 € leiht (privates Darlehen, muss jedoch einer offiziellen Stelle offenbahrt werdem), gibt es da ein Problem, woher Herr Bauer die 5000 € haben könnte?

War es in DM-Zeiten nicht so, dass ab 20.000 DM (Überweisung bei der Bank) eine Meldung ans Finazamt ging und man sich ausweisen müsste?!

Hallo,

Wenn Herr Bauer der Herrn Müller 5000 € leiht (privates
Darlehen, muss jedoch einer offiziellen Stelle offenbahrt
werdem), gibt es da ein Problem, woher Herr Bauer die 5000 €
haben könnte?

nein, es könnte nur sein, daß sich das Finanzamt für die Herkunft eines Geldbetrages interessiert, wenn auf einmal erhebliche Zinseinkünfte versteuert werden. Das betrifft aber nicht vergleichsweise popelige Beträge wie 5.000 Euro.

War es in DM-Zeiten nicht so, dass ab 20.000 DM (Überweisung
bei der Bank) eine Meldung ans Finazamt ging und man sich
ausweisen müsste?!

Nein, es gibt und gab Meldungen nach dem Außenwirtschaftsgesetz bei Zahlungen in das bzw. aus dem Ausland. Die gehen aber nicht an das Finanzamt, sondern an die Bundesbank.

Außerdem gibt es noch Meldepflichten beim Ex- und Import von Bargeld sowie bei Barabhebungen und Einzahlungen zwecks Aufdeckungen von Geldwäschetatbeständen.

Gruß,
Christian

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Hallo,

das ist doch nur interessant, wenn das Geld gestohlen wird. Es ist nämlich nur eine relativ geringe Menge Bargeld versichert (früher mal ca. 1200 DM, einem Bekannten hatten sie mal die Monatslöhne für fünf Angestellte gestohlen, der bekam nur diesen Betrag ersetzt).

Hellhörig werden die zuständigen Stellen erst bei häufigeren Bareinzahlungen ab 8.000 Euro, soviel ich weiß (Geldwäschegesetz).

Gruss

Andreas

Das ist in den Geldwäschebestimmungen geregelt. D.h. Du darst eigentlich soviel Geld wie immer Du willst unter Deinem Kopfkissen legen, für den Fall einer Kontrolle (Hausdurchsuchung durch den Zoll?) mußt Du aber Beträge größer/gleich € 15.000 durch Belege (z.b. Quittung für Barabhebung) nachweisen können.
Gleiches gilt auch, wenn Du z.B. mit dem Geld Anschaffungen wie von Dir erwähnst vornimmst. Sobald mehr als die genannte Summe BAR fließt sind Autohändler, Juweliere u.s.w. gefordert, Deine Daten festzuhalten und ggf. einen Nachweis zu verlangen.

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Wenn die offizielle Stelle mit dem Finanzamt kooperiert, kann es durchaus vorkommen, daß die netten Herren mal nachfragen, wo das Geld her ist. Viel mehr beobachtet werden wird aber wohl, ob der vereinnahmte Kreditzins auch schön brav versteuert wird. Es ist letztlich egal, wo Otto Normalverbraucher sein Geld anlegt (Wertpapiere oder Privatkredit), der Staat will immer was vom Ertrag haben.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

das ist doch nur interessant, wenn das Geld gestohlen wird. Es
ist nämlich nur eine relativ geringe Menge Bargeld versichert
(früher mal ca. 1200 DM, einem Bekannten hatten sie mal die
Monatslöhne für fünf Angestellte gestohlen, der bekam nur
diesen Betrag ersetzt).

das dürfte wohl von den Bedingungen der Hausratversicherung abhängen.

Hellhörig werden die zuständigen Stellen erst bei häufigeren
Bareinzahlungen ab 8.000 Euro, soviel ich weiß
(Geldwäschegesetz).

Quark.
http://bundesrecht.juris.de/gwg/__2.html

Gruß,
Christian

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Hallo,

Das ist in den Geldwäschebestimmungen geregelt. D.h. Du darst
eigentlich soviel Geld wie immer Du willst unter Deinem
Kopfkissen legen, für den Fall einer Kontrolle
(Hausdurchsuchung durch den Zoll?) mußt Du aber Beträge
größer/gleich € 15.000 durch Belege (z.b. Quittung für
Barabhebung) nachweisen können.

und auch das ist Quatsch. Wenn man sich nicht gerade in grenznahen Gebieten aufhält, kann man beliebige Beträge zuhause bunkern, wenn man das für vernünftig hält.

Gleiches gilt auch, wenn Du z.B. mit dem Geld Anschaffungen
wie von Dir erwähnst vornimmst. Sobald mehr als die genannte
Summe BAR fließt sind Autohändler, Juweliere u.s.w. gefordert,
Deine Daten festzuhalten und ggf. einen Nachweis zu verlangen.

Und auch das ist Quatsch.
http://bundesrecht.juris.de/gwg/__2.html
http://bundesrecht.juris.de/gwg/__3.html

Expertenforum? Ich zweifle.

Gruß,
Christian

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Wahrscheinlich spielt er auf die dritte Geldwäscherichtlinie der EU an… Richtlinie 91/308/EWG

http://www.bmf.gv.at/finanzmarkt/rechtlichegrundlage…

Gruss Ivo

Hallo,

Wahrscheinlich spielt er auf die dritte Geldwäscherichtlinie
der EU an… Richtlinie 91/308/EWG

warum spricht er dann im Präsens?

Gruß,
Christian

warum spricht er dann im Präsens?

Das frage ich mich auch… habe ja auch nur orakelt wie jemand dazu kommen könnte.

http://bundesrecht.juris.de/gwg/__3.html

Hallo Christian,

in diesem Punkt steht, dass bei Casinos bei einem Wert über 1000 Euro die Person erfasst werden muss.
Nun, mein Casino sagte, Sie können hier soviel gewinnen oder verlieren wie Sie möchten, Sie werden nicht erfassst.
Es wird nur erfasst, dass man das Casino besucht hat, nicht welche Geldmengen geflossen sind.

Was stimmt nun?

Hallo,

in diesem Punkt steht, dass bei Casinos bei einem Wert über
1000 Euro die Person erfasst werden muss.
Nun, mein Casino sagte, Sie können hier soviel gewinnen oder
verlieren wie Sie möchten, Sie werden nicht erfassst.
Es wird nur erfasst, dass man das Casino besucht hat, nicht
welche Geldmengen geflossen sind.
Was stimmt nun?

beides, weil es das gleiche ist. Im Gesetz steht ja nicht, daß der ein- oder ausgezahlte Geldbetrag erfaßt werden muß.

Gruß,
Christian