Mal folgenden Fall angenommen:
Jemand vermietet eine Einliegerwohnung im Souterrain. Er selbst und auch die Einliegerwohnung haben weder Kabel (nicht verfügbar) noch SAT, es kann aber DVB-T empfangen werden.
Im Laufe eines Jahres verschlechtert sich der DVB-T Empfang. Wenn sich der Mieter in der Einliegerwohnung bewegt, geht der Empfang weg. Ähnlich ergeht es dem Vermieter in seiner Wohnung.
Frage: Muss der Vermieter nun eine SAT-Anlage für den Mieter anschaffen? Der Vermieter selbst wird künftig IPTV über die Telekom nutzen. Dies könnte der Mieter auch. Dies ist jedoch mit Nutzungsgebühren der Telekom verbunden.
Steht IPTV nun den Nutzungsgebühren von Kabelfernsehen gleich?