Welche übliche Sperrfrist bei Abschluß Zusatz-KV?

Hallo zusammen,
ich muß demnächst für 1 Woche stationär ins Krankenhaus und bin freiwillig in der GKV.

Da ich gerne ein Einzel- oder max. 2-Bett-Zimmer möchte, beabsichtige ich den Abschluß einer Zusatz-Krankenversicherung die NUR diese Leistungen übernimmt.

  • kein Chefarzt und sonstige Leistungen.

Wie lange sind im Allgemeinen die Wartezeiten / Sperrfristen bei den Zusatz-KVs bis eine Leistung abgerechnet werden kann?
(z.B. bei Barmenia)

Da ja nun die Empfehlung des Krankenhauses für den geplanten stationären Aufenthalt bereits gestern (10.3.) gegeben wurde, ist es zudem ohnehin fraglich, ob DIESE Behandlung jemals übernommen werden kann, wenn ich mich erst jetzt nach dem 10.3. versichere.

Evtl. kennt jemand eine Versicherungen, die ohne Sperrfristen versichert.

Würde mich über einen Kommentar freuen.
Danke & Gruß,
Sven

Hi Sven,
soweit ich weiss gibt es hier Wartezeiten üblich bis 8 Monate - und diverse Gesundheitsfragen werden gestellt, wo die bereits bestehenden Krankheiten angegeben werden müssen- so dass evtl ein Leistungsausschluss od Prämienzuschlag erhoben werden könnte. Kann aber von Gesellschaft zu Gesellschaft sicherlich verschieden sein!

LG

Hallo Sonnendeck67,

diesbezüglich kann ich leider keine gesicherte Auskunft
erteilen und bitte Dich, exemplarisch diverse Makler
anzufragen und denen Dein Problem zu schildern.

Evtl. ist es ja möglich, den Aufenthalt zu verschieben.

Ich wünsche viel Erfolg & gute Genesung

Gruß

muehlgis

Hi Sonnendeck,
tut mir Leid in der KV bin ich nicht zu Hause, komme aus dem Sach-Bereich. Ohne Sperrfrist bzw. Wartezeit wirst du es aber wahrscheinlich nicht schaffen.
Am besten du „klapperst“ einige Service-Hotlines der Krankenversicherugen ab, da bekommst du schnell die richtigen Antworten (auch wenn man Warteschleifen ertragen muss…)

Gruß und viel Glück!

Hallo Sven,

ich fürchte, das kannst Du vergessen. Ich habe zwar keine Ahnung von den Sperrfristen in der PKV (und das ist hier die Frage - bin leider GKV-Spezi :smile:), aber klar ist, dass Du bei einem Antrag die Frage nach ambulanten Behandlungen in d en vergangenen Jahren und nach geplanten stat. Behandlungen beantworten musst. Und die Versicherungen behandeln so etwas sehr restriktiv.

Sorry, dass ich Dir nicht weiter helfen kann.

Viele Grüße

Tom

Hallo,
die allgemeinen Wartezeiten betragen 3 Monate zum Vertragsbeginn. Für besagten KH-Aufenthalt ist kein Versicherungsschutz mehr möglich. Ob und in wie fern die augenscheinliche Erkrankung hier Auswirkungen auf einen womöglichen Versicherungsschutz in der Zukunft hat, kann nur durch den Versicherer geprüft werden (Gesundheitsfragen im Antrag unbedingt beachten und expliziet beantworten). Ein Versicherer ohne Wartezeiten und/oder Gesundheitsprüfung ist mir nicht bekannt. Gute Besserung.