Hallo liebe Community,
folgender Sachverhalt:
Der Arbeitnehmer hat einen Umzug von 800km unternommen, um bei seinem neuen Arbeitgeber zu arbeiten.
Dem AN wird innerhalb der Probezeit gekündigt und somit wird ein neuer Umzug angestrebt.
Der AG willigt ein, die durch die Kündigung entstehenden anteilig Kosten zu begleichen.
Wie werden die Umzugkosten in Eigenregie berechnet? Es soll 1 PKW von Wohnort A und ein PKW aus Wohnort B genutzt werden. (3x800km). Wird ein Eigenlohn angenommen? Wenn ja, wie hoch? Gibt es eine Pauschale? Gibt es weitere Kosten die man ansetzen kann?
Vielen Dank
Harald