… übergeben werden? Ich denke z.B. an Rechnungen von der Sanierung,Versicherungsurkunde der Gebäudevers.,Energieausweis u.s.w.
… übergeben werden?
Meines Wissens muß nur der Energieausweis und der nur nach Anforderung durch den Käufer übergeben werden. Alles andere ist freie Vereinbarung.
Ich musste aber z.B. die Gebäudeversicherung übernehmen und auch für dieses Jahr anteilig bezahlen. Von der Vers. habe ich nur einen Nachtrag erhalten mit der Bitte, diesen der Versicherungsurkunde beizufügen .
Kann der Energieausweis auch noch angefordert werden, wenn die Hausübergabe schon stattgefunden hat? Die Verkäuferin hat mir überhaupt nichts ausgehändigt.
Ich musste aber z.B. die Gebäudeversicherung übernehmen und
auch für dieses Jahr anteilig bezahlen.
Die Gebäudeversicherung muss man nicht übernehmen.
Nach Übertragung im Grundbuch, kann man diese innerhalb von 4 Wochen ohne Angabe von Gründen, kündigen.
Es gibt keine rechtlichen Verpflichtungen diesbezüglich. Daas heißt nicht, dass man nicht entsprechende Absprachen im Kaufvertrag treffen kann.Das scheint hier nicht geschehen zu sein.
auch für dieses Jahr anteilig bezahlen. Von der Vers. habe ich
nur einen Nachtrag erhalten mit der Bitte, diesen der
Versicherungsurkunde beizufügen .
Da kann man von der Versicherung eine Vertragskopie anfordern.
Kann der Energieausweis auch noch angefordert werden, wenn die Hausübergabe schon stattgefunden hat?
Fordern kann man das, aber wenn die Verkäuferin keinen vorliegen hat, dann wird sie sich nicht mehr genötigt fühlen, jetzt noch einen zu beschaffen.