Welche unternehmens- oder rechtsform für einen chor?

stellen wir uns einen fiktiven chor vor, der im ländlichen bereich gottesdienste mitgestaltet, hochzeiten, taufen etc begleitet. der chor sei ein „nicht mitverwalteter bestandteil“ der örtlichen kirchengemeinde, steht ihr aber inhaltlich nah.

wenn nun ein solcher chor einnahmen hat, gering, aber halt einnahmen, sei es durch mitgliedsbeiträge, sei es durch honorare, die auftraggeber entrichten…wir reden hier über einnahmen unter 1000 euro monatlich…wie also würde es sich hier steuerlich verhalten? sollte der chor, da die einnahmen eh dem bestand der chorarbeit dienen, sich die rechtsform e.v. zulegen? oder ist er ganz automatisch eine gesellschaft bürgerlichen rechts? was würde sich empfehlen, damit der chor, da er mit diesen dienstleistungen auch auf seiner homepage wirbt, sich keiner verdächtigungen der unangemeldeten einnahmen aussetzt?

danke für eure einschätzungen

Ouahauera - da machst du eine Kiste auf!!!

Da kann man so aus der Hüfte keine Antwort schießen, nur einen Hinweis geben.

Generell verhält es sich so: die Einrichtungen einer Kirchengemeinde (Jugendgruppe, Chor etc.) werden betriebswirtschaftlich als Werke betrachtet, die das Geld das der Gemeinde zur Verfügung steht verbraten, keine Einnahmen generieren! Ist das der Fall, dann hat die Gemeinde ein Problem, weil sie dann als Wirtschaftbetrieb auftritt.

Wenn ihr jetzt so gut seid, das ihr Geld für Auftritte verlangt, aber euch gleichzeitig die Bindung zur Gemeinde wichtig ist, dann macht einen e.V. auf und bindet die Gemeinde als besonderes Mitglied mit ein (z.B. Gemeinde ist förderndes Mitglied). Vorteil: wenn ihr so viel Geld verdient, das ihr in eine Steuerlast kommt könnt ihr dieses „zuviel“ erwirtschaftete Geld als gemeinnützige Spende an die Gemeinde geben, im Gegenzug kann euch die Gemeinde problemlos unterstützen, wenn ihr was braucht.

P.S.: allerdings müsst ihr da unbedingt einen Steuerberater hinzuziehen, weil es ziemlich komplizierte Regeln gibt wieviel ihr als Gemeindewerk erwirtschaften dürft. Am besten fragt da mal bei der nächsthöheren Instanz nach (Landeskirche o.ä.) dort gibt es manchmal auch die Möglichkeit einer steuerlichen Beratung. Denn das Gebiet ist schon sehr speziell …