… wenn man wegen Mietschulden (und Nachzahlung Betriebskosten) vor Gericht muss und diese Schulden zwar korrekt sind, man diese jedoch nicht begleichen kann, weil z.B. Verbraucherinsolvenz angemeldet ist und man kein finanzielles Polster für einen möglichen Vergleich hat?
Klar ist es korrekt, sich zu Schulden zu bekennen … aber was dann? Welche Möglichkeiten bietet sich den Gerichten, Recht zu sprechen? Und was könnte auf den „bekennenden“ Schuldner zukommen?
Vielen Dank für eure Informationen & Gruß