Welche USt-Nummer ist maßgeblich?

Hallo zusammen,

ich habe wieder einmal eine Frage, über die ich gestolpert bin und
die ich mir selbst nicht so ganz beantworten kann.

Rechnungsteller sitzt in Deutschland, Rechnungsempfänger
ebenfalls. Aber da der Rechnungsempfänger ein Wiederverkäufer ist und
die Zeit drückt, sagt er, der Rechnungssteller soll das Zeug doch gleich zu dem Rechnungsempfänger-Kunden nach Österreich schicken. Dieser hat eine gültige und bekannte ATU-Steuernummer.

Nun ist ja die Regelung, dass wenn was in ein EU-Land VERKAUFT wird
und vom Rechnungsempfänger die EU-Steuernummer bekannt ist,
keine MWSt berechnet wird.

Wenn der Rechnungsempfänger und der Warenempfänger im gleichen
(EU-)Ausland sitzen, dann spielt es meines Wissens keine
Rolle, ob die Lieferadresse eine andere ist als die Re-Adresse
(wichtig ist jedoch dass beide im gleichen Land sind).

Aber wie ist das, wenn der Rechnungsempfänger und der
Rechnungssteller im gleichen Land sitzen, die Ware
aber ins EU-Ausland verschickt wird? Der Verkauf ist doch innerhalb eines Landes und müsste doch somit mit dem üblichen MWSt-Satz berechnet werden. Oder liege ich da so falsch?

Wie wäre der Fall, wenn der Rechnungsempfänger in Frankreich säße, die Ware selbst aber nach Spanien geschickt werden sollte. Braucht man dann die Steuernummer des Franzosen oder des Spaniers? Ich bin der
Meinung, die Steuernummer des Franzosen sei maßgeblich. Irgend jemand
hat mir mal gesagt (am Telefon) „was der Rechnungsempfänger dann
macht, das ist nicht mehr Dein Bier, da hat er dafür zu sorgen, dass
das alles gesetzeskonform ist“. Aber ich habe auch im Ohr, dass man mal zu mir gesagt hat, dass immer die Lieferanschrift maßgeblich sei. Es kann aber sein, dass sich diese letzte Aussage nur auf Drittländer bezog (weiß ich nicht mehr).

Und in Analogie dazu wäre dann meine Argumentation: Man braucht die
Steuernummer des Rechnungsempfängers. Da dieser jedoch im gleichen Land sitzt genau wie der Rechnungssteller, müsste ihm die ganz normale MWSt berechnet werden, oder?

Liege ich falsch oder richtig?

Vielen Dank im Voraus für Eure Meinung

Einen schönen Abend wünscht

Alexander

Verkauft wird an den, der die Rechnung empfängt und sie zahlt. Ist dieser in Deutschland, muss die Umsatzsteuer entrichtet werden, auch, wenn an jemand anders geliefert wird.

Derjenige, der die Rechnung empfängt hat ja den Kauf getätigt und muss diesen auch dem Finanzamt gegenüber ausweisen. Er verkauft die Ware ohne Umsatzsteuer an den Österreicher und erhält seinerseits Geld von diesem.

Viele GRüße,

Nina

Hallo Nina,

vielen Dank für Deine Einschätzung.

Also ist mein Wissen wohl richtig.

Schöne Zeit wünscht

Alexander

Hi Alexander,

anstelle meines Artikels zum Sonderfall „Dreiecksgeschäft“ § 25b UStG, den ich gelöscht habe, weil dessen Bedingungen hier nicht erfüllt sind, jetzt nochmal richtig:

Im vorliegenden Reihengeschäft ist die Kette der Unternehmer, die über den gleichen Gegenstand ein Geschäft abschließen:

Lieferant (D1) > Wiederverkäufer (D2) > Empfänger (A)

Geliefert wird von D1 an A, und D1 veranlasst den Transport.

Ort der Versendungslieferung ist dort, wo der Transport beginnt (D1) - § 3 Abs 6 UStG. Da D1 die Ware bewegt, gilt die Lieferung von D1 an D2 als „bewegte Lieferung“. Die Lieferung von D2 an A gilt als „ruhende Lieferung“. Ort dieser ruhenden Lieferung ist dort, wo der Transport endet (§ 3 Abs 7 S 2 Nr. 2 UStG), also in Österreich.

Damit hat sich D2 einiges an Arbeit eingehandelt: Sein Umsatz aus der Lieferung an A unterliegt dem österreichischen UStG, er muss sich in A umsatzsteuerlich erfassen lassen und den Umsatz dort versteuern. Gleichzeitig bekommt er damit die Möglichkeit, eine österreichische USt-Identifikationsnummer zu führen. Erst wenn er diese dem D1 vorlegt und ihm nachweist, dass sein innergemeinschaftlicher Erwerb aus der bewegten Lieferung in A versteuert worden ist, kann D1 die bewegte Lieferung an D2 als innergemeinschaftliche Lieferung USt-frei behandeln. Solange dieser Nachweis nicht vorliegt, ist die Lieferung D1 an D2 in Deutschland USt-pflichtig.

Welcher Aufwand in diesem Zusammenhang für D1 und D2 angemessen ist, hängt von dem Geschäft und von der Marge ab. Eine komplette Rotationsdruckstraße ist da sicher was anderes als eine Palette mit fünf Straßenlaternen.

Es soll böse Unternehmer geben, die den Vorgang nach dem Motto „Who cares“ nicht als Reihengeschäft behandeln, die intern dokumentierten Lieferscheine ein wenig anpassen, und dann zwei unabhängige Lieferungen mit zwei Versandvorgängen verbuchen: D1 an D2 USt-pflichtig in D, D2 an A innergemeinschaftliche Lieferung vom Standort D2 an A. Sie verlassen sich darauf, dass auch beim Fiskus fast alle Leute außer Ralf Sikorski bei so einem Vorgang erstmal eine Skizze mit vielen Pfeilen malen müssen, um dann zu dem Schluss zu kommen „Irgendwie wirds schon sein“.

Aber richtig ist das nicht.

  • Der andere von Dir vorgelegte Fall „Deutschland - Frankreich - Spanien“ passt genau zum § 25b UStG, da kommt auf den Franzosen kein besonderer Huddel zu, solange alle drei Unternehmer alle USt-Identifikationsnummern haben und auf beiden Rechnungen auf das Dreiecksgeschäft hingewiesen wird.

Schöne Grüße

MM

Hallo Nina,

kannst Du mir hierzu:

Er verkauft die Ware ohne Umsatzsteuer an den Österreicher

bitte die Rechtsquelle nennen?

Die ruhende Lieferung unterliegt dem österreichischen UStG, und sie ist keine innergemeinschaftliche Lieferung. Warum soll da keine USt abzuführen sein?

Schöne Grüße

MM

Hallo Martin,

super erklärt! ganz, ganz herzlichen Dank. Und obendrein ist es auch noch logisch und auch für einen, der mit der Materie nicht so betraut ist gut nachvollziehbar.

Sternchen für Dich

schönen Abend wünscht

Alexander

Servus Alexander,

dieses:

super erklärt! ganz, ganz herzlichen Dank.

ist natürlich Balsam für meine gebeutelte Seele. Das mit den Sternderln ist ja nicht nur in letzter Zeit ein bissel seltsam geworden, und ein leider einige Jahre zu früh Verstorbener aus dem Kreis hier, zeichnend als „Fritz a.d. Uw.“ (= Fritz aus dem Urwald), hat dafür als Altzüricher den trefflichen Begriff „Chinderchabis“ geprägt.

Aber wenns mich mal überkommen sollte, der ziemlich absonderlichen regionalen Verteilung des Familiennamens May auf die Spur zu gehen, weiß ich, an wen ich mich wenden werde. Ganz im ursprünglichen Sinn von w-w-w.

Schöne Grüße

MM