Hallo, angenommen, man arbeitet als Deutsch-als-Fremdsprachen-Lehrerin (Angestellte) bei einer gGmbH. Nun bietet die gGmbH ja viele steuerliche Vorteile.
Welche Verpflichtungen hat denn nun der Chef einer gGmbH gegenüber seinen Angestellten, bezüglich seiner Verträge und bezüglich der Gehälter?
Wenn nun alle Dozenten unterschiedliche Gehälter bekommen, aber völlig unabhängig von der Qualifikation und der Anzahl der Jahre/Monate, die sie bisher schon als Selbstständiger in dem Unternehmen gearbeitet haben:
Gesetzt den Fall: Der Chef macht mit jedem meiner Kollegen ganz individuelle Verträge - d.h. er drückt die Löhne, wo er kann .
Jede mündliche Vereinbarung und Zusage hält er nicht ein. Was könnte man da machen?
wenn keine Tarifbindung vorliegt oder Bezug auf einen Tarif genommen wird, herrscht Vertragsfreiheit - nach unten allenfalls durch Sittenwidrigkeit begrenzt.
Das hier:
ist viel zu vage, um konkret beantwortet zu werden. Was man machen kann, um das ‚pacta sunt servanda‘ durchzusetzen, hängt ganz vom konkreten Verstoß ab. Wenn Du vielleicht Einzelheiten erzählen magst?
Hallo Maegre,
Ich verstehe deine Fragestellung nicht wirklich?
Bindend ist, was vertraglich verein bahrt wurde, sofern es nicht gegen anderes recht verstösst (z.B. Sittenwidrig oder Tarifvertrag).
Im Prinzip ist es dabei egal ob dies schriftlich oder mündlich vereinbart wurde, aber bei mündlichen Verträgen ist es meist schwierig den Beweis zu erbringen, da steht es schnell Aussage gegen Aussage.
Ob GmbH oder was Anderes spielt auch keine Rolle, allerdings muss der Vertragsinhalt auch zum Zuständigkeitsbereich des Chefs gehören.