Welche Vers. bei Brand

Hallo,
ich habe eine vermietete Eigentumswohnung. Die Küche mit den Geräten (Herd und Kühlschrank) gehört dazu. Angenommen, durch eines dieser Geräte würde ein Brand entstehen. Welche Versicherung würde den Schaden abdecken?
Vielen Dank schon mal für Infos.
Eva

Wenn es zu einem Brand kommt der nicht grob fahrlässig oder mutwillig ist, was in deiner Beschreibung ja nicht der Fall ist, dann zahlt den Schaden am Haus deine Wohngebäudeversicherung.

Was mit den Geräten passiert ist zweifelhaft, da ich davon ausgehe, dass du für die Wohnung natürlich keine Hausratversicherung hast.

Hallo,

Wenn es zu einem Brand kommt der nicht grob fahrlässig oder
mutwillig ist, was in deiner Beschreibung ja nicht der Fall
ist, dann zahlt den Schaden am Haus deine
Wohngebäudeversicherung.

Was mit den Geräten passiert ist nicht zweifelhaft, da ich davon
ausgehe, dass für die Wohnung natürlich eine
Gebäudeversicherung vorhanden ist.

So ist es besser!:wink:

VG René

Hey Rene,

die Gebäudeversicherung zahlt nicht für Geräte. Und eine Hausrat schließt normalerweise nicht der Eigentümer ab, weil er selten viele eigene Gegenstände in der Wohnung hat, ausser sie ist voll möbliert vermietet. Bedeutet also konkret, dass der Mieter eine Hausratversicherung haben müsste, die dann die Küche ersetzt bzw. die Geräte, weil festeingebaute Küchen (oft mit Ausnahme der Geräte) mit dem Gebäude verbunden und deswegen in die Wohngebäudeversicherung zählen. :wink:

Hallo Florian,

hab mir jetzt extra nochmal die Bedingungswerke von 3 Gesellschaften durchgelesen. Dort steht nix von den Geräten.
Was allerdings bei einem Brand nicht bezahlt wird, wenn das Gerät die Ursache des Brandes war und hier auch nur bei Kurzschluß.
Auch wird in einem Bedingungswerk darauf eingegangen dass keine massenhaft produzierte Küchen erstattet werden. Ein vortrefflicher Streitpunkt…
Sonst konnte ich keine Einschränkung finden!
Vielleicht hättest Du mal Bedingungen, wo dies explizit ausgeschlossen ist?

VG René

Hallo,

Küche ist immer Streitpunkt wenn ich das so richtig gelernt habe in meiner Ausbildung.

Die Geräte, die nicht fest in der Küche verbaut sind, zählen wie Waschmaschine, Wäschetrockner oder Fernseher normalerweise definitiv nicht in die Wohngebäudeversicherung, da sie Hausrat sind.

Pauschal sagt man: „Nimm das Dach vom Haus, dreh das Haus um und alles was dann noch darin bleibt, das würde von der Wohngebäudeversicherung gezahlt, das was herausfällt von der Hausrat“

Hallo Eva,

Schäden am Gebäude die Wohngebäudeversicherung.
Schäden an der Küche die Hausratversicherung des Mieters.

Gruß Merger

Hallo Norbert,

und gibt´s keinen Mieter?:wink:

VG René

Hallo Rene,

ich habe doch geschrieben, dass für die Küche die Hausratversicherung des Mieters zuständig ist.

Gruß
Norbert

Hallo Norbert,

eben! Nur wer ersetzt die Küche, wenn es keinen Mieter gibt?
Die Wohnung also leer steht und aus irgend einem Grunde brennt diese Küche dann ab?

Eine vom Vermieter eingebrachte fest verbaute Küche ist immer (bis auf kleine Ausnahmen die ich schon schrieb) über die Gebäudeversicherung abgesichert.

VG René

Hallo Rene,

bei einer festeingebauten Küche hast Du recht.
Nur dies geht aus der Ursprungsfrage nicht hervor.

Gruß Norbert