Welche Versicherung darf ein Selbständiger absetze

Hi ich noch mal,

sagt mal welche Versicherungen darf denn ein Selbständiger eigentolich absetzen ???

merci

Absetzbar sind alle Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlaßt sind.
Also insbesondere:
Geschäftsversicherungen, Kfz-Versicherungen, Rechtsschutz,
Betriebshaftpflicht, Direktversicherungen, Betriebsunterbrechung, Elektronik usw.

Soweit diese nicht durch den Betrieb veranlaßt sind, kommen verschiedene Abzüge im Bereich der Vorsorgeaufwendungen auf Privatebene in Betracht, z.B.
Lebensversicherung und andere Formen der Altersvorsorge, Kranken- und Pflegevers., Unfall, Haftpflicht …

Grüsse aus dem Norden

Björn

sagt mal welche Versicherungen darf denn ein Selbständiger
eigentolich absetzen ???

merci

Soweit diese nicht durch den Betrieb veranlaßt sind, kommen
verschiedene Abzüge im Bereich der Vorsorgeaufwendungen auf
Privatebene in Betracht, z.B.
Lebensversicherung und andere Formen der Altersvorsorge,
Kranken- und Pflegevers.

diese Kosten aber meines Wissens nur bis zu einem Grenzbetrag, der in der Regel mit dem normalen Krankenkassenbeitrag schon voll ausgeschöpft ist.

Gruß
Marian

Klar, Du hast völlig recht. Für die Selbständigen gelten jedoch i.d.R. höhere Abzugsmöglichkeiten für ihre Vorsorgeaufwendungen als für gesetzlich Rentenversicherungspflichtige.

Das was Du meinst, ist der Arbeitnehmeranteil vom Gesamtsozialversicherungsbeitrag. Hier ist in der Tat schon Ende…

Da hier von einem Selbständigen angefragt wurde, bin ich davon ausgegangen, dass das Hauptaugenmerk auf den BA liegt und habe mir weiteres zu Vorwegabzügen und Höchstbeträgen vorerst gespart.

Übrigens: Der Vorwegabzug bei den Vorsorgeaufwendungen für Gesellschafter-Geschäftsführer mit Zusagen einer Alterversorgung wird nach einem BFH-Urteil aus 10.2002 nicht mehr länger gekürzt.

Grüsse aus dem Norden

Björn

diese Kosten aber meines Wissens nur bis zu einem Grenzbetrag,
der in der Regel mit dem normalen Krankenkassenbeitrag schon
voll ausgeschöpft ist.

Gruß
Marian

Da hier von einem Selbständigen angefragt wurde, bin ich davon
ausgegangen, dass das Hauptaugenmerk auf den BA liegt und habe
mir weiteres zu Vorwegabzügen und Höchstbeträgen vorerst
gespart.

Ich hatte das auch nur erwähnt, damit der namenlose Fragesteller sich nicht versehentlich freiwillig rentenversichert weil er glaubt, er könnte vielleicht auch noch die Beiträge an die BfA absetzen :smile:

Gruß
Marian