Guten Tag,
folgendes Szenario:
Person X ist Freiberufler und arbeitet u. a. für Person Y. Ein Vertrag existiert nicht. Person Y bittet Person X über eine Messenger-Software, an einem bestimmten Tag ein Produkt Z aus dem Shop der Person Y zu löschen. In einem Nebensatz, den Person X überliest, wird auch noch von der Löschung eines weiteren Produktes gesprochen.
Person X löscht an besagtem Tag das Produkt Z. Einige Tage später wird sie von Person Y angesprochen, warum das zweite Produkt nicht gelöscht sei und das Person Y daher eine Abmahnung bekommen hat. Erst dann bemerkt Person X diesen Nebensatz, in dem von diesem zweiten Produkt die Rede war.
Nun, einige Wochen später, ist die Abmahnung rechtskräftig und beläuft sich auf einen hohen vierstelligen Betrag. Person Y möchte nun 1/3 davon von Person X haben.
Frage: Kann Person Y das so einfach tun? Falls ja, welche Versicherung könnte Person X retten? Es existieren eine Berufsrechtsschutz und eine Privathaftpflicht.
Viele Grüße
Hallo,
soweit ich das nach Ihren Ausführungen beurteilen kann,wäre hier eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sinnvoll gewesen.Diese prüft die Ansprüche gegen Sie und wehrt diese gegebenenfalls auch ab.Allerdings haftet diese nicht für Schäden vor Vertragsabschluß.Wie Sie schreiben verfügen Sie nur über eine priv.Haftpflicht.
Wenn Sie einen Rechtsschutz für Selbstständige haben,müßten Sie prüfen,ob dieser nicht nur den privaten Bereich für Sie abdeckt.Es wird jedoch oft falsch übermittelt oder missverstanden.Dieser heißt eben nur so,weil Sie selbstständig sind,und dennoch nur den privaten Bereich abdeckt.Dann gibt es einen Firmenrechtsschutz,der jedoch teurer ist,dann allerdings auch die Firmeninteressen einschließt(allerdings keine Vertragssachen),Ansprüche gegen Arbeitnehmer,Kündigungsstreitigkeiten,wenn Sie Angestellte haben.Noch seltener ist der Vertragsrechtsschutz für Selbstständige,der wesentlich teurer ist und nur noch von wenigen angeboten wird,bei Ihnen aber wie ich dem Schreiben entnehme,gegriffen hätte.Allerdings hätte eine Vermögensschadenhaftpflicht in gewisser Weise auch einen Rechtsschutz bedeutet,weil diese Ansprüche gegen Sie prüft oder abwehrt.Überprüfen Sie mal, ob in Ihrer Police Privater Rechtsschutz für Selbstständige steht,oder Firmenrechtsschutz,oder eben Vertragsrechtsschutz.Dann können Sie sich an den wenden.Ansonsten empfehle ich dringend eine Vermögensschadenhaftpflicht für die Zukunft.Ob die Person überhaupt den Anspruch gegen Sie hat,müßte allerdings ein Anwalt klären.Wenn Sie einen Firmenrechtsschutz haben,versuchen Sie es mal auf dem Kulanzwege über Ihren Versicherer,eine Beratung zu bekommen.
Ich hoffe ein wenig weiter geholfen zu haben.
Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Demzufolge würde keine meiner Versicherungen greifen.
Stellt sich nun halt die Frage, ob ich den Schaden überhaupt zahlen müsste in diesem Fall.
Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Demzufolge würde
keine meiner Versicherungen greifen.
Stellt sich nun halt die Frage, ob ich den Schaden überhaupt
zahlen müsste in diesem Fall.
Deshalb empfehle ich Ihnen,mit der Versicherung,wo Sie ihren Rechtsschutz abgeschlossen haben,nach einer Kulanzberatung zu fragen.Sicherlich wird diese Ihnen dann auch eine Vermögensschadenhaftpflicht anbieten,falls sie diese vertreibt.Aber holen Sie für diese mehrere Angebote ein,da die Prämie je nach Versicherer doch sehr variiert.Und sollten Sie nur den Privaten Rechtsschutz haben,wird die Versicherung ihren umstellen,da Sie selbstständig sind.Dieser wäre teurer.Also wägen Sie ab,was für Sie das Beste wäre.Oder wenden Sie sich von sich aus an einen Versicherer der die Vermögensschadenhaftpflicht anbietet und schildern Ihren speziellen Fall,ob dieser dann für die Zukunft abgedeckt wäre.Dann haben Sie den Vorteil,dass Sie wissen,ob Sie in Ihrem Fall haftbar wären.Vielleicht der Weg,der für Sie der effektivste wäre.
So ein Blödsinn,
Abmahnungen werden nicht rechtskräftig, schon gar nicht durch Fristablauf
So ein Blödsinn,
Abmahnungen werden nicht rechtskräftig, schon gar nicht durch
Fristablauf
Dann war es irgendwie anders. Auf jeden hat Person Y nach diesem besagten Tag davon geredet, dass nun eine Abmahnung droht. Und die kam auch.