Hallo Versicherungsexperten,
nehmen wir an Frau S. ist als Kinderfrau für die Betreuung der kleinen Lisa (2 Jahre alt) bei der Familie Meier angestellt (Lohnsteuerkarte).
Frau S. nimmt Lisa mit dem eigenen Auto mit zum Zoo. Beim Einsteigen verkratzt Lisa aus Versehen ein wenig die Autotüre von Frau S.
Familie Meier fragt bei ihrer Haftpflicht nach. Diese teilte mit, dass die Haftfplich der Kinderfrau greift und nicht die der kleinen Lisa. Grund ist, dass die Kinderfrau eine Aufsichtspflich hat bzw. List in der Obhut von Frau S. war. Daher soll der Schaden auch der Hauftpflicht der Kinderfrau gemeldet werden.
Stimmt das so? Welche Versicherung greift denn nun? Die der Familie Meier oder die der Kinderfrau?
Danke
Konrad