Geregnet hat es in den vergangenen Wochen ja reichlich so auch bei in Berlin.
Wir bewohnen eine Mietwohnung die wie auch das gesamte Haus mit ca. 100 Mietparteien 2010 vor Einzug umfangreich saniert worden ist.
Der Regen in der Vergangenheit führte dazu das auf dem Balkon angestautes Regenwasser unter den Türschwellen von und Wohn und Schlafzimmer auf dem Balkon in die Wohnung des Mieters der darunter liegenden Wohnung gelangt ist und von der Decke an den Wänden runter lief.
Gleiches auch in unserer Wohnung nur das es vom Mieter über uns an gesagter Stelle runter lief.
Leider hat auch die Auslegware als Schwamm herhalten müssen.
Die Wohnungsgesellschaft wurde informiert und hat bereits eine Malerfirma beauftragt.
Die Standard Hausratversicherung deckt nur Leitungsschäden ab.
Die Gebäudeversicherung des Vermieters nur das Eigentum und vermietete Bestandteile.
Wie fest gestellt wurde ist anscheinend das Wasser durch Risse auf dem Balkonboden im Bereich der Türen zu Wohn und Schlafzimmer eingedrungen.
Wie soll man sich in diesem Zusammenhang verhalten ?
Für bauliche Mängel bei Mietwohnungen haftet eigentlich der Vermieter, jedenfalls wenn die nicht im Mietvertrag erwähnt sind und vom Mieter akzeptiert wurden. Wenn der Vermieter keine Versicherung dafür hat, dann hat er eben Pech.
Wenn der Mangel dem Vermieter allerdings bisher nicht mitgeteilt wurde, obwohl er bekannt war, dann ist man vermutlich selber schuld oder möglicherweise sogar schadenersatzpflichtig, da ursprünglich natürlich die Firma haftet, die den baulichen Mangel verursacht hat. Nach 7 Jahren wäre das aber wohl verjährt, nehme ich an.
Vielleicht solltest du im Internet nach ‚Baumangel Mietwohnung Haftung‘ oder ähnliches suchen, so findet man bestimmt einige Artikel, die ein Anwalt für Baurecht geschrieben hat, und vielleicht findet man auch einen, der genau passt.
Man wendet sich an seinen Vermieter und fordert Schadenersatz für die beschädigten Sachen . Vermieter hat das zu vertreten. Es ist doch keine Überschwemmung wie nach Hochwasser oder Starkregen wo Keller volllaufen.
Hier drang Wasser durch Baufehler ein. Es liegt also ein Verschulden vor, jedenfalls eines für das man Personen haftbar machen kann, sei es der Eigentümer oder der ausführende Handwerker.
Ein Balkon hat ein ausreichendes Gefälle weg von der Wand zu haben, einen/mehrere aufnahmefähige Abläufe, einen Notüberlauf und an der Tür muss es eine ausreichend hohe Schwelle geben.
Auf dem Foto sieht man am Übergang eine Kehle aus Mörtel oder Dichtmasse, die vollständig aufgerissen ist. Man sieht ja, das kann nicht dicht sein.
Zu den Versicherungen, hier würde allenfalls eine Gebäudeversicherung mit Zusatz Elementarschaden in Betracht kommen.
MfG
duck313
Hallo,
Nun, dein Vertragspartner ist dein Vermieter.
Mit dem Mietvertrag hat er sich verpflichtet dir eine ordnungsgemäss funktionierende Wohnung zur Verfügung zu stellen und im Gegenzug zahlst du ihm Miete und Nebenkosten.
Ein Baumangel ist also ein Sachmangel an der Wohnung und dafür ist dein Vermieter haftbar.
Wie er versichert ist, geht dich dabei gar nichts an. Ist er es nicht, muss er das halt aus der eigenen Tasche bezahlen, das ist sein Risiko!
Die Gebäudeversicherung geht dich gar nichts an, ein Vertragsverhältnis besteht nur zwischen ihr und deinem Vermieter. Eigentlich darf dir die Versicherung gar keine Auskunft geben.
Wie fändest du es, wenn ich dein KK anrufen würde und die mir frei Auskunft über deine Versicherungen, Zusatzversicherungen und möglichst noch was du alles im letzten Jahr über die KK abgerechnet hast?
Also, haftbar ist dein Vermieter.
Ob er dann deine Ansprüche bei seiner Versicherung, dem Handwerker, Petrus oder weiss ich wer, weiter belasten kann, ist seine Sache und geht dich nichts an.
Am einfachsten wendest du dich an den Mieterverband, welche dich über das weitere Verhalten beraten können. Grundsätzlich sollte der Schaden von einem gerichtlich zugelassenen Gutachter begutachtet werden. Erst danach kann sollte mit den Reparaturen beginnen.
Wie es dann weiter geht, hängt auch vom Vermieter ab. Im schlechtesten Fall muss das dann vor Gericht geklärt werden.
MfG Peter(TOO)
Vielen Dank für den Hinweis
Halli hallo,
wahrscheinlich hast Du dich mit der Hausverwaltung bereits geeinigt.
Also bei Durchlaufschäden durch Regenwasser trifft weder dem Vermieter noch dem Mieter die Schuld.
Klartext- haben beide Seiten keine Elementarschäden mitversichert, bleiben beide Seiten auf Ihre Schäden und Kosten sitzen.
Der Vermieter muss auch nicht für Schäden am Privateigentum des Mieters haften.
Nur wenn Du dem Vermieter grob fahrlässiges handeln bzw. nicht handeln nachweisen kannst, muss der Vermieter für Deine Schäden aufkommen.
Auch bei einem Frischwasserrohrbruch haftet der Vermieter nicht am Privateigentum des Mieters.
Das kann ich aus Deiner Anfrage aber nicht erkennen.
Dies wird Dir wahrscheinlich Deine Versicherung schon so mitgeteilt haben.
Daher kann man nur allen Raten, zu prüfen, ob Elementarschäden mitversichert sind.
der liebe Peter