Hallo, ich bin Peter, komme aus der Slowakei und lebe seit 3 Jahren in Köln. Bin also seitdem Jahr 2007 bin ich in Köln gemeldet. Ich bezahle die Krankenkasse zu Hause , also in der Slowakei. Slowakei ist in der EU. Ist das ein Problem, dass ich die nicht hier bezahle? Kann mir da bitte jemand helfen…Ich bin gemeldet als freiberüflicher Künstler in Köln…
Ich hoffe auf Rat und Hilfe von euch…
DANKE
Hallo,
für mich stellt sich die Frage wenn Sie Ihren regelmässigen Wohnsitz in Deutschland haben und auch in Deutschland arbeiten aufgrund welcher Tatsache erfolgt dann die Versicherung in der Slowakei? Oder wurden Sie von einem ausländischen Arbeitgeber nach Deutschland entsand?
LG
Katrin Kellner
Hallo, sehr geehrte Frau Kellner. Danke dass sie sich gemeldet haben.
Ihre Frage ist richtig. Der Grund ist aber ganz primitiv. Ich habe die Krankenverischerung in der Slowakei deswegen beibehalten und mich in DE nicht gemeldet, weil es billiger ist. Ich habe aber grade erfahren, dass ab dem 1.1.2009 jeder hier gemeldete Person pflichtlig krankenversichert sein muss. Jetzt muss ich hier eine Krankenkasse finden, die mich nimmt.
Jetzt scheint es so aus, dass ich die Differenz nachzahlen muss, richtig?
Und wenn ich sie noch um eine Meinung oder Antwort bitten darf, wer entscheidet wieviell ich nachzahlen muss, wonach wird das ausgerechnet?
Hochachtungsvoll
Peter
Guten Tag,
ich bin ein Versicherungsmakler aus Köln, der ausschließlich für Kranken- und Lebensversicherungs zuständig ist.
Als Makler biete ich fast alle Krankenversicherungen an. Gerne nenne ich ihnen die Beiträge der einzelnen Krankenversicherungen und kann Ihnen auch den Krankenversicherungsschutz realisieren.
Ich benötige hierzu Ihr Geburtsdatum.
Frgae: Seit wamn siend Sie in D freiberuflich tätig?
Bitte teilen Sie mir die Daten gerne per e-mail mit:
[email protected]
Oder Rufen Si emich an: 02235 - 68 53 152 (Herr Esser)
Sie bekommen dann die Unterlagen schnellstm,öglich von mir.
Viele Grüße
Karsten Esser
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Hallo Peter,
du solltest dir bei der Krankenkasse in deiner Heimat ein sogenanntes E-Formular ausstellen lassen (als Künstler, glaube ich, E106 … werden die aber wissen).
Mit diesem Formular solltest du dich dann bei einer Krankenkasse in Deutschland „einschreiben“. D.h. du bekommst dann eine Krankenversichertenkarte und kannst damit hier zum Arzt gehen.
Gruß
Traveller
Sorry, aber ich kann dabei nicht weiterhelfen.
Hallo Peter,
es gilt der Grundsatz, wo man arbeitet muss man Krankenversicherung zahlen.
Bist du denn deutscher Bundesbürger?
Kannst du über die Krankenkasse der Slowakei in Deutschland zum Arzt gehen?
Da du freiberuflich tätig bist ist anscheinend nie jmd auf dich zu gekommen bzgl. Krankenkasse!
Es gibt ja in Deutschland auch die Pflichtkasse für Künstler.
gruss anna
Hallo Peter!
Das kann ich nicht so pauschal beantworten.
Wie bist du in der Slowakei versichert? Familienversichert, pflichtversichert oder als Freiberufler? Bist du in der Slowakei auch noch gemeldet?
Viele Grüße,
Katrin
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Hallo,
die Frage ist erstmal ob die krankenkasse in der Slowakei die Behandlung in Deutschland nach drei Jahren immer noch bezahlt?
Normalerweise gibt es eine Frist für Auslandsaufenthalte, zumindest beid er deutschen Krankenkasse. eien günstige Möglichkeit zur Absicherung in Deutschland wäre die Künstlersozialkasse, das Du ja Künstler bist. Da bin ich aber nicht genug im Thema. Eine private Krankenversicherung würde zwischen 250,- und 350,-€ ca. kosten.
Viele Grüße
Mirko
Hallo Peter ich kann leider nicht helfen, da ich für die Private Krankenversicherung arbeite.
Gruß
Rüdiger
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Hallo peterinflagranti,
sorry, ich kann Dir leider nicht genau sagen was da zu tun ist.
Wende dich an die künstlersozialkasse . Eventuell können die Dir helfen.
Du findest diese auch unter www.kuenstlersozialkasse.de
Viele Grüße
sigi-der-schwabe
Hallo,
nein, es ist kein Problem. Sie benötigen lediglich einen Auslandskrankenschein von Ihrer Krankenkasse in der Slowakei.
Formular E106
Bescheinigung des Anspruchs der in einem anderen Staat als dem zuständigen Staat wohnenden Versicherten auf Sachleistungen bei Krankheit und Mutterschaft
Dieses Formular füllt der zuständige Krankenversicherer aus. Der Erwerbstätige und seine Familienangehörigen, die mit ihm in dem nicht-zuständigen EU-Land wohnen, können damit alle Sachleistungen der Kranken- und Mutterschaftsversicherung an ihrem neuen Wohnort auf Rechnung ihrer alten Versicherung erhalten.
Viele Grüße
Christoph