In einer Wohnung mit Etagenheizung wurde die Übergangsstelle
Hauptleitung zu Abzweig Heizkörperthemostat undicht. Dadurch ist in
der Wohnung darunter ein Wasserschaden entstanden. Ist dafür die
Gebäudeleitungswasser-Versicherung des Vermieters oder die Hausrat
des Mieters zuständig?
Gruß
Alexander