Welche Versicherung ist zuständig?

In einer Wohnung mit Etagenheizung wurde die Übergangsstelle
Hauptleitung zu Abzweig Heizkörperthemostat undicht. Dadurch ist in
der Wohnung darunter ein Wasserschaden entstanden. Ist dafür die
Gebäudeleitungswasser-Versicherung des Vermieters oder die Hausrat
des Mieters zuständig?

Gruß
Alexander

Hallo,
für Gebäudebestandteile die Gebäudeversicherung,
für Hausratgegenstände Hausratversicherung.
Gruß Anno

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Hallo Arno,

heißt das: die Matratze des Mieters unten wird von der Hausrat des Mieters oben
ersetzt? Und die Decke (tapezieren und streichen) zahlt die Gebäude-
Leitungswasservers. des Vermieters?

Gruß
Alexander

heißt das: die Matratze des Mieters unten wird von der Hausrat
des Mieters oben
ersetzt?

Das geht überhaupt nicht, die Hausrat ersetzt nur den eigenen Hausrat und nicht den fremder Mietparteien.

ich bin aber der Meinung das hier die Haftpflicht einspringt… bin aber auf diesem Gebiet nicht so bewandert. Wenn es jemand besser weiß darf er mich gerne berichtigen.

MFG

Dann muß ich wohl meine Frage umformulieren:
Zahlt den Schaden des Mieters unten die Haftpflicht des Mieters oben
oder muß die Gebäudeversicherung des Vermieters zahlen?

Gruß
Alexander

Hallo Anno,
die eigene Hausrat des Geschädigten muss die Matraze ersetzen, denn Eigenversicherungen gehen vor, Tapete und Gebäudeschäden von der Gebäudeversicherung des Eigentümers.Sollte der Schaden von jemanden verursacht werden dann stellen die beiden Versicherungen(Hausrat und Gebäude) Regress an die Haftpflicht wenn sie dafür aufkommen muss.
Gruß Anno

heißt das: die Matratze des Mieters unten wird von der Hausrat
des Mieters oben
ersetzt? Und die Decke (tapezieren und streichen) zahlt die
Gebäude-
Leitungswasservers. des Vermieters?

Gruß
Alexander

Grundsätzlich gilt, Eigenversicherung vor Fremdversicherung.
In diesem Fall würde die eigene Hausratvers. für den eigenen Schaden zahlen. Man gibt bei der Hausratvers. die Gebäudevers Nr mit an. Es besteht dann eine Verrechnung unter den Versicherungen.
Ein Haftpflichtschaden liegt nicht vor, da kein Verschulden vorliegt.
Wenn keine Hausratvers. besteht, zahlt die Gebäudeversicherung

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