unsere (Holz-)Haustür ist aufgrund eines Windstoßes zugefallen und hat nun ziemliche Risse im Lack. Wir würden die Tür nun gerne neu lackieren lassen und ich frage mich ob dafür nicht evtl. die Privathaftpflicht oder die Hausratsversicherung aufkommt. Aus den Leistungsbeschreibungen werde ich leider nicht ganz schlau.
Hat jemand damit Erfahrung?
unsere (Holz-)Haustür ist aufgrund eines Windstoßes zugefallen
und hat nun ziemliche Risse im Lack. Wir würden die Tür nun
gerne neu lackieren lassen und ich frage mich ob dafür nicht
evtl. die Privathaftpflicht
Die PH des Windstoßes - es geht um Schäden, die man fremden Dritten zufügt!
oder die Hausratsversicherung
War es Sturm - also Windstärke 8? Aber dann wäre die Frage, wie die Tür zufallen konnte? Sie war offen! Warum? Wer? Wieso nicht festgehalten.
aufkommt.
Lass die Tür lackieren und zahle selbst!
Aus den Leistungsbeschreibungen werde ich leider
nicht ganz schlau.
Hat jemand damit Erfahrung?
ich befürchte keine. Hausratversicherung sichert den Hausrat gegen vereinbarte Gefahren ab, meist gegen Feuer, Sturm, Leitungswasser, Überspannung, Überschwemmun,Brand, Blitzschlag…etc. evtl. noch Elementarschäden wie Erdbeben u.dergleichen.
Wohngebäudeversicherung sichert das Wohngebäude und evtl. damit verbundenen Teile gegen solche vereinbarte Gefahren ab.
Problem: Sturm ist ein Sturm und kein Windstoß, erst ab Windstärke 8 ist ein Sturm auch ein versicherungsrelevanter Sturm.
Haftpflichtversicherung sichert eure Schadensersatzpflicht gegenüber dritten ab.
Alles nur sehr grob und allgemein, aber ich denke der Haustürschäden fällt da nirgendwo rein, was nicht heißt das es vielleicht irgendwelche Tarife gibt, die ich nicht kenne und über die allgemeinen Versicherungsbedingungen hinaus sowas absichern.
unsere (Holz-)Haustür ist aufgrund eines Windstoßes zugefallen
Da ist, wenn überhaupt, die Wohngebäudeversicherung zuständig. Wie Thorulf richtig anmerkt, ist aber ein Sturmereignis (mind. Windstärke 8) zu belegen.
unsere (Holz-)Haustür ist aufgrund eines Windstoßes zugefallen
Da ist, wenn überhaupt, die Wohngebäudeversicherung zuständig.
Wie Thorulf richtig anmerkt, ist aber ein Sturmereignis (mind.
Windstärke 8) zu belegen.
Danke - Du hast Recht - Wohngebäude, weil Haustür!