Welche Versicherung könnte hier helfen?

Hallo Zusammen,

Ich hoffe ich werde mich diesmal ausdrücken können, ohne das der Artikel gegen die Regeln verstößt.

Also, wenn man als Hobby an Fahrzeugen schraubt, und dafür eine Scheune mit Betonboden zur Verfügung hat, ist das eine feine Sache. Wenn man sich nun trotz aller Vorsicht mit einer Versicherung dagengen schützen wollte, das unbeabsichtigt Öl in den Boden versickert ist, welche würde da so was anbieten, bzw. wie heißen solche Versicherungen?

Also in diesem hypotetische Fall würde es sich nur um ein Hobby handeln. Ich hoffe jemand hat für diese theoretische Frage eine Hilfestellung.

Liebe Grüße
Markus

Versicherung dagengen schützen wollte, das unbeabsichtigt Öl
in den Boden versickert ist, welche würde da so was anbieten,
bzw. wie heißen solche Versicherungen?

Umweltschadenhaftpflichtverscierhung.

Also in diesem hypotetische Fall würde es sich nur um ein Hobby handeln.

Das ist genau das Problem. Ich bin nicht sicher, ob es diese Deckung nicht nur bei gewerblichen Verträgen gibt.

Hallo Nordlicht,

dies würde mein Interesse schon mal befriedigen, restliches könnte man ja noch bei entsprechenden Versicherungen anfragen. Dank dir.

Sicherlich würde mich die ganze Sache noch genaue Interessieren, aber diese ganze Hypotetisch- und theoretisch- Ausdrucksweisen Schreiberei ist she anstrengend und teilweise auch Verwirrend. Und es ist mir zu nervig, das da der Artikel doch gelöscht werden könnte, weil vielleicht ein Wort nicht passt.

Aber trotzdem schonmal Danke für den Tipp.

Gruß
Markus

Hallo,

bei „neuen Verträgen“ ist dies auch in der Privathaftpflicht mit abgesichert (war mE auch schon bei den alten Verträgen, kann mich da aber irren!:frowning:)
Müsste in etwas so da stehen:

Ausschlüsse…
8 Haftpflichtanspr}che wegen Schäden durch Umwelteinwirkung
und alle sich daraus ergebenden weiteren Schäden. Eine Umwelteinwirkung
liegt dann vor, wenn sich Stoffe, Erschütterungen, Gerüsche,
Druck, Strahlen, Gase, Dämpfe, Wärme oder sonstige Erscheinungen
in Boden, Luft oder Wasser ausgebreitet haben.

Dieser Ausschluss gilt nicht
a) im Rahmen der Versicherung privater Haftpflichtrisiken

…und hier sehe ich eher die Gefahr, dass die V-Gesellschaft sagt, nix privat, alles geschäftlich!!!

Des Weiteren läuft man auch Gefahr, dass hier die KFZ Versicherung ggf. auch im Schadensfall mit hochgestuft wird, wenn das Öl einem PKW haargenau zugeordnet werden kann.
(z.B. es läuft gerade Öl aus, wenn das O-Amt mal vorbei schaut, oder die RennleitungPolizei!)
Ist es dann das Fahrzeug vom Kumpel…gibt es viiiiieeeeeelllll Streß.

Vieleicht dann doch mal an ne´n Gewerbeschein denken und an die Betriebshaftpflicht???

VG René

Hallo silex1

naja, also würde es rein theoretisch darauf hinauslaufen, das man ein Gewerbe anmelden müsste, obwohl man keins ausführt um dann Betriebshaftpflicht nutzen zu können, das im unwahrseinlichen Falle eine möglichen nicht eigenen Fahrzeugs trotzdem Versicherungsschutz besteht.

Ich denke mal ich werde mal einfach einige Vericherungen zu diesem Thema anschreiben, weil es da einfacher ist, Fragen direkt zu stellen, ohne in Gefahr zu laufen das Boardregeln verletzt werden.

Natürlich bin ich natürlich auf weitere Idden gespannt.

Gruß
Markus